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Ermordeter Senior
Familie fordert rund drei Jahre nach Tat in Pulheim mehr Fahndungsdruck

8 min
Blick auf ein Haus, der Zugang ist mit rot-weißem Flatterband abgesperrt.

Anwohner und Freunde des Opfers haben Blumen vor der Tür aufgestellt und Kerzen angezündet.(Symbolbild)

Die Staatsanwaltschaft Köln hält die Vorwürfe der Familie des 2023 bei einem Raubüberfall getöteten Rentners in Pulheim für ungerechtfertigt.

Es ist ein belastendes Thema für die Familie des 85-jährigen Pulheimers, der 2023 in seinem Haus ermordet wurde. „Das war eine derart brutale Tat, in einem geschützten Raum, im privatesten Umfeld meines Vaters.  Die Tat hat die Nachbarschaft nachhaltig traumatisiert, die Nachbarn, die seit 50 Jahren neben meinen Eltern wohnen, leiden immer noch darunter.

„Wenn ich durch Pulheim gehe, werde ich gelegentlich noch angesprochen und nach dem Stand der Fahndung gefragt, das Interesse ist immer noch da und auch die Empörung“, sagt der Sohn. Doch der Wunsch, „unsere Geschichte zu erzählen“,  hat den 60-Jährigen bewogen, sich in der Redaktion dieser Zeitung zu melden. „Es ist insgesamt schwierig, auch unser Gespräch ist für mich nicht einfach, aber es ist die einzige Chance, mit einer gewissen Öffentlichkeit Fahndungsdruck zu erzeugen.“ 

Pulheim: Familie kann mit dem Thema nicht abschließen

Der Zeitpunkt ist bewusst gewählt. Im Mai hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision des dritten Täters abgelehnt (wir berichteten). „Das war für uns schon eine Erleichterung. Aber der Fall ist für uns noch nicht abgeschlossen, da der vierte Täter auf freiem Fuß ist. Wir als Familie können mit dem Thema nicht richtig abschließen, solange der vierte Täter noch auf der Flucht ist.“

Dieser Zustand sei schon extrem unbefriedigend, sagt der Pulheimer mit Blick auf ihm vorliegenden Hinweise. „Aus den mir bekannten Informationen hält sich der vierte Täter in einem arabischsprachigen Land auf, er war dort auch schon in Gewahrsam der Behörden, ist aber wieder auf freien Fuß gesetzt worden, weil die deutschen Behörden nicht die notwendigen Informationen für eine weitere Strafverfolgung bereitgestellt haben.“ 

Mehrere Personen in einem Gerichtssaal, einige sitzen.

Einer der Angeklagten wird im Mai 2024 in den Gerichtssaal geführt. (Archivbild)

Das habe er auch nur zufällig erfahren, schildert der 60-Jährige, der mit seinem jüngeren Bruder Nebenkläger war.  „Und da Sie sich vorstellen können, dass wir damit als Familie nur sehr schwer umgehen können, habe ich mich an die Opferschutzbeauftragte des Landes NRW gewendet, um auf diesem Weg noch einmal Druck auf die Strafverfolgung zu machen. Der Weg war nicht erfolgreich. Und das macht einen wirklich traurig.“

Er hält es für durchaus möglich, dass es Gesetze gebe, die die deutsche Justiz bei der Verfolgung des vierten Täters im Ausland behinderten. „Aber ich glaube, wenn man da einen größeren politischen Willen an den Tag legen und sich des Themas annehmen würde, gäbe es sicherlich Möglichkeiten, um in einem solchen Fall auch den vierten Täter einer Strafverfolgung zuzuführen.“

Sie sind mit dem Vorsatz ins Haus gegangen, sich mit Gewalt das Eigentum meines Vaters zu nehmen
Der Sohn des Opfers über das Vorgehen der Täter

Ihm fehle jegliches Verständnis für die aktuelle zögerliche und zurückhaltende Herangehensweise. Gerade bei so einer brutalen und hemmungslosen Tat erwarte er von den Strafverfolgungsbehörden und der Politik, dass sie sich mit einem Höchstmaß an Einsatz der Strafverfolgung widmeten und nicht eher ruhten, bis man auch den vierten Täter dingfest gemacht hat. 

Die Staatsanwaltschaft Köln hält die Vorwürfe der Familie für ungerechtfertigt. Seine Behörde habe alles unternommen, was rechtlich möglich und zulässig ist, um den vierten an der Tat beteiligten Mann zu ergreifen, sagt Staatsanwalt Ulrich Bremer. Er sei bereits seit Dezember 2023 international zur Festnahme ausgeschrieben. Allerdings halte er sich derzeit in seinem Heimatland Libanon auf – einem Staat, der keine eigenen Staatsangehörigen ausliefere.

Der Sohn des 2023 brutal ermordeten Pulheimer Seniors schildert, warum die Familie nicht mit dem Fall abschließen kann.

Der Sohn des 2023 brutal ermordeten Pulheimer Seniors schildert, warum die Familie nicht mit dem Fall abschließen kann.

Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Libanon bestünden zudem keine vertraglichen Beziehungen über die Auslieferung von Straftätern, sagt Bremer. Von einer vorübergehenden Festnahme des Mannes im Libanon hätten die Ermittlungsbehörden gehört, „aber wir kennen die Hintergründe im Einzelnen nicht“. Jedenfalls treffe es nicht zu, dass seine Freilassung etwas damit zu tun gehabt hat, „dass wir notwendige Informationen aus unserem Ermittlungsverfahren vorenthalten hätten. Tatsächlich ist es so, dass die libanesischen Behörden zu keinem Zeitpunkt mit einem entsprechenden Ersuchen an uns herangetreten sind“, macht der Staatsanwalt deutlich.

Staatsanwalt Ulrich Bremer weist die Vorwürfe der Angehörigen des ermordeten Rentners zurück.

Staatsanwalt Ulrich Bremer weist die Vorwürfe der Angehörigen des ermordeten Rentners zurück.

Bremer versichert, dass seine Behörde Alternativen zur Auslieferung geprüft habe. Die Überlegung, das Ermittlungsverfahren an die libanesischen Behörden abzugeben, damit dem Mann dort der Prozess gemacht werden kann, scheide aus zweierlei Gründen aus: „Erstens haben wir mit Blick auf die Tragweite des Falles ein sehr großes Interesse daran, den Beschuldigten wie die drei anderen auch in Deutschland vor Gericht zu stellen. Zweitens würde dem Beschuldigten im Falle einer Verurteilung im Libanon gegebenenfalls die Todesstrafe drohen – eine Rechtsfolge, die mit unserem Grundgesetz unvereinbar ist.“ Auch deutsche Staatsangehörige würden nicht ausgeliefert, wenn ihnen in einem anderen Land die Todesstrafe drohe.

Der Staatsanwalt versichert, dass der Fall in der Fachabteilung seiner Behörde immer höchste Priorität gehabt habe und weiterhin haben werde. Polizei und Staatsanwaltschaft hätten immens viel Zeit und Akribie aufgewendet, weshalb es auch gelungen sei, drei der vier Beschuldigten zu fassen, anzuklagen und rechtskräftige Strafen herbeizuführen. Eine realistische Chance, den mutmaßlichen Täter zu ergreifen, besteht laut Bremer dann, wenn er den Libanon verlässt und in einem Drittstaat verhaftet wird: „Diese Hoffnung geben wir nicht auf.“

Der Sohn des ermordeten Seniors schließt aus, dass die Tat eine Affekthandlung war. „Die Täter haben sich morgens in Osnabrück ins Auto gesetzt, hatten drei Stunden Zeit darüber nachzudenken, ob Sie es wirklich tun wollen. Sie sind mit dem Vorsatz ins Haus gegangen, sich mit Gewalt das Eigentum meines Vaters zu nehmen, hnen war dabei völlig egal, was mit ihm passiert.“ Sein Vater habe einen Notrufknopf getragen. „Aber er war so überrascht, dass er nichts mehr machen konnte.“ 

Täter haben Opfer gezielt ausgesucht

Offenbar hatten sie den 85-jährigen Senior, der täglich mit dem Fahrrad ans Grab seiner Frau fuhr,  und von dem der medizinische Gutachter im Prozess gesagt hat, er sei noch rüstig gewesen und hätte durchaus noch ein paar Jahre zu leben gehabt, gezielt ausgeguckt, wie der Sohn schildert.

„Es gibt neben dem Enkeltrick wohl auch den Dachdeckertrick. Das wusste ich auch nicht. Bei meinem Vater war es ganz perfide, obwohl er ein vorsichtiger Mensch war.“ In der Reihe hinter dem Haus seiner Eltern habe jemand sein Dach ausbauen lassen. Die Verbrecher hätten bei seinem Vater geklingelt und gesagt, sie würden gegenüber arbeiten und hätten von dort gesehen, dass auf seinem Dach etwas nicht in Ordnung sei.

Das Bild von meinem Vater im Keller werde ich nicht mehr los
Sohn des Opfers

„Er wolle ja sicherlich nicht, dass etwas vom Dach fällt, sie könnten den Schaden flott beseitigen. Dann hat mein Vater sich darauf eingelassen. Er hat bar bezahlt, eine in meinen Augen völlig überzogene Summe. Daraus haben sie wohl geschlossen, ‚da ist mehr zu holen, dann kommen wir noch mal wieder‘.“ Davon habe ihm sein Vater nichts erzählt. „Wir haben irgendwann mal besprochen, dass er keine solchen Arbeiten vergeben soll. Es war ihm sicherlich so peinlich, dass er hereingelegt wurde, so dass er nichts davon erzählt hat.“

Der Sohn und eine Nachbarin haben den brutal zugerichteten 85-Jährigen am Tattag im Keller seines Hauses gefunden. „Das Bild von meinem Vater im Keller werde ich nicht mehr los. Es ist nicht so, dass ich es jeden Tag vor Augen habe. Aber die Bilder tauchen immer wieder auf.“ Auch den Anblick, der sich ihm nach Wochen im Elternhaus bot, wird der Pulheimer wohl nicht mehr los.

Sehr gute Unterstützung vom Opferschutz der Polizei

„Wegen der Spurensicherung durften wir eine Zeit lang nicht rein. Irgendwann sind wir ins Haus gegangen, es war ein bisschen aufgeräumt, aber man sah immer noch die Kampfspuren, und dann standen auf dem Frühstückstisch noch unberührt das Müslischälchen und die Kaffeetasse, die er sich am Vorabend schon hingestellt hat, wie er es immer gemacht hat.“

Später hat die Familie das Haus räumen lassen. „Bis auf einen Schrank, in den wir persönliche Erinnerungen gelegt hatten. Mit einem gewissen zeitlichen Abstand haben wir ihn aus dem Haus geholt und sind die Sachen durchgegangen. Das Haus räumen – das konnte ich nicht.“ Dankbar ist der Familienvater für die „sehr gute Unterstützung“ vom Opferschutz der Kriminalpolizei. „Sie hat auch einen Termin mit der Traumaambulanz vermittelt, den ich zweimal in Anspruch genommen habe. Sie haben sich sehr viel Mühe gegeben, mich aufzufangen.“

Die Tatsache, dass der vierte Täter noch auf freiem Fuß ist, lässt die Familie nicht ruhen. „Das macht natürlich schon was mit einem. Die schöne heile Welt gibt es nicht mehr. Wir hatten Beratungsgespräche mit der Polizei. Man ist dann nicht mehr so unbelastet.“


Die Tat

Der Mord an dem 85-jährigen Pulheimer am 7. September 2023 hat überregional für Entsetzen gesorgt. Die Täter schlugen, fesselten und knebelten ihn mit Panzerband. Infolge der schweren Verletzungen starb der Senior. Da es ihnen nicht gelang, den Tresor zu öffnen, flüchteten sie mit 50 Euro aus dem Portemonnaie des Opfers.

Zwei der Täter – damals 20 und 21 Jahre alt – wurden im Juni 2024 wegen Raubes mit Todesfolge verurteilt. Die Syrer erhielten Jugendstrafen von sechs und acht Jahren. Auf die Spur des dritten Täters kam die Polizei mithilfe der TV-Fahndungssendung „Aktenzeichen XY... ungelöst“.

Im Oktober 2024 wurde er im Zuge der Rechtshilfe in seinem Herkunftsland Kosovo festgenommen und auf Antrag der Staatsanwaltschaft Köln an die deutschen Behörden überstellt. Das Landgericht (LG) Köln verurteilte den 27-jährigen Haupttäter im Mai 2025 wegen Mordes und Raubes mit Todesfolge zu lebenslanger Haft.

Da es die besondere Schwere der Schuld feststellte, kann er nicht nach 15 Jahren entlassen werden. Kürzlich lehnte der Bundesgerichtshof die Revision ab. Das Urteil ist des LG Köln ist somit rechtskräftig. Der vierte Täter ist weiterhin auf freiem Fuß. (mma)