Verfahren eingestelltPulheim hat nicht gegen Naturschutz verstoßen

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Ein Schild mit der Aufschrift „Baumarbeiten“ ist halb umgekippt.

Laut der Unteren Naturschutzbehörde hat die Stadt Pulheim nicht gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen.

Die Anzeige des Pulheimers Michael Gotschika gegen die Stadt Pulheim verlief ins Leere. Er warf der Stadt vor, die Vogelschutzzeit missachtet zu haben.

Das Verfahren ist abgeschlossen. Nach Ansicht der Unteren Naturschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises hat die Stadt Pulheim nicht gegen das Naturschutzgesetz verstoßen. Eine Ordnungswidrigkeit liege nicht vor, teilt ein Sprecher des Kreis auf Nachfrage mit.

Der Pulheimer Michael Gotschika hatte vor Monaten Anzeige gegen die Stadt erstattet. In einer E-Mail an Landrat Frank Rock hatte der Landschaftsarchitekt der Stadt vorgeworfen, sie habe gegen das Naturschutzgesetz verstoßen. Er hatte auf einen Einsatz des Bauhofs an der Nettegasse im Mühlenort verwiesen.

Mitarbeitende des Bauhofs hätten am 14. März und somit in der Vogelschutzzeit gegenüber dem Haus mit der Nummer 80 Blütengehölze mit motorbetriebenen Maschinen zurückgeschnitten. Dies sei ein eklatanter vorsätzlicher Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz, das solche Rückschnitte zwischen dem 1. März und dem 30. September wegen des Vogel- und Naturschutzes untersage.

Die Stadt hatte dies bestritten und auf Nachfrage der Redaktion erklärt, dass der Bauhof die Arbeiten am 26. Januar erledigt habe. Ein Rapportzettel belege dies. (mma)

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