AnzeigePolizei kontrolliert Pulheimer auf gestohlenem E-Scooter – Er hatte Kokain konsumiert

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Zu sehen ist eine Person auf einem E-Scooter. Das Symbolfoto entstand bei einem Training.

Wer ohne gültiges Versicherungskennzeichen unterwegs ist und von Polizisten kontrolliert wird, muss mit einer Anzeige rechnen. (Symbolfoto)

Bei der Verkehrskontrolle stellte die Polizei außerdem fest, dass das Versicherungskennzeichen des E-Scooters nicht mehr gültig war. 

Er hatte Drogen konsumiert und war dennoch mit einem E-Scooter unterwegs. Bei einer Verkehrskontrolle am Montagabend, 4. März, gegen 17.30 Uhr auf der Escher Straße stellten die Beamten fest, dass das Versicherungskennzeichen des E-Scooters nicht mehr gültig war und das Gefährt als gestohlen gemeldet war.

Da der 52-Jährige eine auffällige Aussprache hatte, nahmen sie einen Drogenvortest vor, der auf Kokain anschlug. Die Polizisten ordneten eine Blutprobe an, die ein Arzt wenig später auf einer Polizeiwache entnahm, und untersagten dem 52-Jährigen die Weiterfahrt. Zudem stellten sie den E-Scooter sicher. Die Beamten des Kriminalkommissariats 21 und des Verkehrskommissariats haben die Ermittlungen aufgenommen.

Polizei weist auf neue Regeln hin

Die Polizei weist darauf hin, dass für Benutzer von E-Scootern die gleichen Regeln gelten wie für Autofahrer. Zudem weist die Polizei darauf hin, dass schwarze Versicherungskennzeichen an Elektrokleinstfahrzeugen seit Anfang März nicht mehr gültig sind und der Versicherungsschutz erloschen ist.

Die Kennzeichen des aktuellen Versicherungsjahres (1. März 2024 bis 28. Februar 2025) haben eine blaue Schrift. Wer ohne gültiges Versicherungskennzeichen unterwegs ist und von Polizisten kontrolliert wird, muss mit einer Anzeige rechnen.

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