Außer dem Cannabisclub in Pulheim haben weitere Clubs eine Anbaugenehmigung beantragt. Drei haben sie laut der Bezirksregierung erhalten.
Mediziner üben KritikDrei Cannabisclubs im Rhein-Erft-Kreis erhalten Anbauerlaubnis

Drei Vereine haben im Rhein-Erft-Kreis eine Anbaugenehmigung erhalten. (Symbolbild)
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Der Cannabisclub in Pulheim ist nicht der einzige mit einer Anbaugenehmigung im Rhein-Erft-Kreis. Das teilt Dennis Heidel von der Bezirksregierung Köln mit: So hätten sechs Clubs aus dem Kreis eine Anbaugenehmigung beantragt. Drei hätten sie erhalten. Wie die Clubs heißen und wo sie ansässig sind, kann die Bezirksregierung laut Eigenangaben nicht mitteilen.
Als Voraussetzungen für den Start des Anbaus schreibt Heidel: „Viele Anbauvereinigungen investieren erst in Sicherheit und Equipment, wenn sie eine Erlaubnis bekommen haben. Der nächste Schritt ist nach der Genehmigung die Erfüllung des Sicherheitskonzeptes. Ohne eine vollständige Erfüllung dieses Konzeptes dürfen sie nicht anfangen anzubauen.“ Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Antragstellung finden Interessierte auf der Webseite der Bezirksregierung.
Cannabis: Ärztekammer Nordrhein sieht die Legalisierung kritisch
Die Bezirksregierung Köln erteilt die Erlaubnis des gemeinschaftlichen Eigenanbaus an Anbauvereinigungen und ist für die Überwachung dieser Erlaubnis zuständig.
Die Ärztekammer Nordrhein sieht die Legalisierung kritisch: „Drogen und Suchtmittel verursachen in Deutschland erhebliche gesundheitliche, soziale und volkswirtschaftliche Probleme. Es ist insgesamt ein Anstieg des Cannabiskonsums über die letzten zehn Jahre zu beobachten, auch des problematischen Gebrauchs“, heißt es aus der Pressestelle von Sabine Schindler-Marlow. Derzeit lägen aber noch keine zuverlässigen Zahlen zum aktuellen Cannabiskonsum und zu den Veränderungen durch die neue Gesetzgebung vor. „Cannabinoidbezogene Störungen sind jedoch heute schon nach den alkoholbezogenen Störungen der zweithäufigste Anlass für den Zugang zu Suchthilfeangeboten (2023: ambulant: 18,1 Prozent, stationär: 9,8 Prozent)“, schreibt Schindler-Marlow.
NRW: Ärztekammer empfiehlt, keinerlei Drogen zu konsumieren
Weiter ist zu lesen: „Aus Sicht der Ärztekammer Nordrhein sollte es Ziel einer Gesundheitspolitik sein, den Konsums legaler und illegaler Drogen zu reduzieren, um drogen- und suchtbedingte Probleme in unserer Gesellschaft zu vermeiden. Die Teillegalisierung erleichtert im Gegenteil jedoch die Verfügbarkeit von Cannabis und stellt aus Sicht der Ärztekammer Nordrhein eine relevante Gefährdung der psychischen Gesundheit der jungen Generation dar.“
Durch die Freigabe wird eine Droge verharmlost
Zudem hält die Ärztekammer Nordrhein die Regelung, Cannabis bereits an 18-Jährige abzugeben, „für medizinisch falsch“. Weiter heißt es: „Durch die Freigabe wird eine Droge verharmlost, die nachgewiesenermaßen abhängig machen und neben der Entwicklung von Psychosen zu schweren Entwicklungsschäden gerade bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen führen kann.“ Auch die erlaubte Menge von 50 Gramm monatlich sei zu hoch. Je regelmäßiger und intensiver Cannabis konsumiert werde, desto höher steige das Risiko für Angst- oder bipolare Störungen oder eine Depression.
Die Ärztekammer empfiehlt, keinerlei Drogen zu konsumieren, auch keine legalen wie Alkohol, Nikotin oder Cannabis. „Wir warnen jedoch besonders vor Mischkonsum (Cannabis und Alkohol, Cannabis und andere psychoaktive Substanzen), mit beispielsweise gravierenden Folgen für die sichere Teilnahme am Straßenverkehr oder dem Bedienen von Maschinen. Hier fordern wir stärkere Aufklärung“, schreibt Schindler-Marlow.
Die Polizei Rhein-Erft äußert sich lediglich dazu, inwiefern sich durch die Teil-Legalisierung Veränderungen in den Ermittlungen ergeben: „Aufgrund der Gesetzesänderung ergaben sich für die Polizei neue Regularien und Vorgehensweisen hinsichtlich der Ahndung von Verstößen und damit einhergehend auch hinsichtlich der Aufnahme und Bearbeitung von Strafanzeigen.“ So reiche mittlerweile für eine Kontrolle deutlicher Cannabisgeruch an einer Person nicht mehr aus, weil das Mitführen von 25 Gramm zum Eigengebrauch erlaubt ist.
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