Rhein-Erft-Kreis – Die Polizei hat am Freitag zwei E-Scooter-Fahrer gestoppt, die mit ihren Rollern ohne Straßenzulassung unterwegs waren.
Laut Polizei fiel den Beamten auf der Horbeller Straße ein E-Roller auf, der keine vorgeschriebene Fahrzeugplakette hatte. Ohne diese Plakette dürfen E-Scooter nicht auf öffentlichen Straßen fahren. Der 17-jähriger Fahrer konnte nach Angabe der Polizei keine Versicherung nachweisen.
E-Scooter sind versicherungspflichtig
Außerdem von den Beamten kontrolliert wurde ein 35-Jähriger E-Scooter-Fahrer. Sein Scooter war ebenfalls nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Darüber hinaus sei das Fahrzeug nicht versichert gewesen.
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Die Polizei weist darauf hin, dass E-Scooter versicherungspflichtige Fahrzeuge sind, die im öffentlichen Straßenverkehr eine Fahrzeugplakette haben müssen. Motorisierte Tretroller dürfen nicht auf Gehwegen gefahren werden. E-Scooter-Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Bei E-Rollern gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer. (hal)


