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„Jede Größe ist riskant“Kreisdirektor zur künftigen Sitzverteilung in den Ausschüssen des Kreistags

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Kreisdirektor Michael Vogel

Kreisdirektor Michael Vogel  

Die Gruppe BSW im Kreistag hat erfolgreich gegen kleinere Sitze in den Ausschüssen geklagt. War die Jamaikakoalition von der Verwaltung falsch beraten?

Der Kreistag im Rhein-Erft-Kreis muss seine neun Fachausschüsse auflösen und neu bilden. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln im August entschieden, da die Größe der Gremien mit 15 Sitzen nicht der Zusammensetzung des Kreistages entspreche. Das Gericht folgte damit einer Klage der Gruppe BSW und erließ eine einstweilige Anordnung. Hans Decruppe von der zweiköpfigen BSW-Gruppe im Kreistag hatte argumentiert, die Verkleinerung der Gremien von 17 vor der Wahl 2025 auf 15 Sitze sei politisch willkürlich vorgenommen worden.

Jörn Tüffers sprach mit Kreisdirektor Michael Vogel (CDU) über mögliche Fehleinschätzungen bei der Bildung der Ausschüsse und über die Konsequenzen für die politische Arbeit im Kreishaus.

Hat Sie die einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts Köln zur Bildung der Fachausschüsse bzw. deren Größe überrascht?

Michael Vogel: Überrascht hat mich die im März 2026 in einem gleichgelagerten Fall (hier Stadt Bochum) ergangene Entscheidung des OVG Münster und deren tragende Begründung. Das Gericht hat Leitlinien entwickelt, die bei der Konstituierung des Kreistages und der Entscheidung über die Ausschussgrößen im November 2025 so noch nicht bekannt waren. 

Das Gericht spricht von einer „Verletzung demokratischer Grundprinzipien“. Zudem fehle jegliche Dokumentation von Abwägungen beim Beschluss, sodass „ein Verstoß gegen das Willkürverbot zumindest im Raum steht“: Haben Sie als Kreisdirektor dies absehen können und haben die Politik falsch beraten?

Das Verwaltungsgericht Köln hat in seiner jüngsten Entscheidung zunächst festgestellt, dass es „unerheblich“ und „rechtlich unbedenklich“ sei, dass die BSW-Gruppe, welche nur über 2 von 84 Kreistagssitzen (2,38 Prozent) verfügt, in keinem der gebildeten Ausschüsse vertreten sei. Überdies sei auch die durch den Kreistag gewählte Ausschussgröße von 15 Mitgliedern nicht per se rechtswidrig bzw. verstoße nicht gegen Mindestquoren, wie die BSW-Gruppe vorgetragen hatte. Das Gericht kritisiert, dass die durch den Kreistag als Kollegialorgan insoweit getroffene Entscheidung und die sie tragenden (Rechtfertigungs-)Gründe nicht hinreichend dokumentiert worden seien.

Haben Sie sich auch ein Stück weit dem politischen Willen gebeugt, der offenbar zum Ziel hatte, linke und rechte Kräfte aus den Fachgremien herauszuhalten?

Die Kompetenz zur Festlegung der Ausschussgröße liegt beim Kreistag und nicht beim Kreisdirektor. Bei der von der BSW-Gruppe selbst beantragten Ausschussgröße von 17 Mitgliedern hätte diese im Übrigen auch keinen eigenen Sitz.

Wie groß ist der durch die Anordnung des Gerichts entstandene Schaden für die Kreisverwaltung?

Die Kreisverwaltung war nicht Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens. Im Übrigen hatte der Kreistag, der den Beschluss mit breiter Mehrheit gefasst hatte, in einem ersten Verfahren vor dem Verwaltungsgericht im April 2026 in derselben Sache obsiegt.

Können seit November getroffene Beschlüsse der Fachgremien beanstandet werden?

Nein, jedenfalls nicht vor dem Hintergrund der nun vorliegenden Entscheidung.

Das Kreishaus in Bergheim.

Das Kreishaus in Bergheim.

Welchen Rat werden Sie den Fraktionen zur Neubildung der Ausschüsse geben – nicht zuletzt, um eine weitere Klage zu vermeiden?

Das ist eine politische Entscheidung des Kreistags. Nach der durch das OVG Münster im März 2026 entwickelten Rechtsprechung ist fast jede Ausschussgröße mit rechtlichen Risiken behaftet.

Welche Kosten entstehen durch eine Vergrößerung der Ausschüsse?

Die Frage kann so pauschal nicht beantwortet werden, da sich die Kosten an der konkret gewählten Anzahl der Ausschussmitglieder bemessen. Fest steht jedenfalls: Je größer der Ausschuss, umso höher die Kosten.

Können Sie absehen, wann der Kreistag zusammenkommen wird, um die neuen Ausschussgrößen zu beschließen?

Die nächste reguläre Sitzung des Kreistages findet am 8. Oktober statt.

BSW-Sprecher Hans Decruppe vertritt die Auffassung, dass infolge des Urteils Ausschüsse zuvor nicht tagen dürfen: Drohen wichtige politische Entscheidungen aufgeschoben zu werden?

Nein. Kreisausschuss und Kreistag werden – wie im Sitzungskalender vorgesehen – tagen. Nach der Kreisordnung NRW haben die freiwillig gebildeten Ausschüsse keine Entscheidungskompetenz.