WesselingFrist zum Führerscheintausch für die Jahrgänge 1959-1964 läuft ab

Lesezeit 1 Minute
Drei Führerscheine aus drei Generationen.

Die Führerscheine aus vergangenen Generationen haben bald ausgedient.

Wer noch einen alten Führerschein in Papierform hat, sollte schnell sein. Für die Jahrgänge 1959 bis 1964 läuft die Frist zum Tausch der Führerscheine im Januar 2023 ab. 

Die Wesselinger Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die zweite Phase für den Führerscheinumtausch am 19. Januar 2023 endet.

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis ins Jahr 2033 nach und nach umgetauscht werden, damit alle Führerscheine, die in der EU in Umlauf sind, ein einheitliches Muster erhalten. Die Umtauschfristen wurden gestaffelt, um den Verwaltungsaufwand beherrschbar zu halten.

Der Umtausch kann im Bürgeramt der Stadt Wesseling oder in der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung in Bergheim erfolgen. Der alte Führerschein, ein Personalausweis oder Pass und ein aktuelles biometrisches Passbild müssen mitgebracht werden. Auch eine etwaige Bescheinigung über land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeiten für den Führerschein der Klasse T müsse vorgelegt werden.

Abgabefristen sind abhängig vom Geburtsjahr

In den ersten Jahren der Umstellung werden zunächst die Papierführerscheine umgetauscht. Die Geburtenjahrgänge 1953 bis 1958 waren bereits aufgefordert, ihren Führerschein bis Januar 2022 umzutauschen. Wer dies noch nicht getan hat, ist angehalten, sich schnell zu melden, so die Verwaltung.

Es folgen die Jahrgänge 1959 bis 1964, die bis 19. Januar 2023 ihre Führerscheine umtauschen müssen. Der Umtausch des Führerscheins ist verpflichtend. Wer die Umtauschfrist verstreichen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Die Gebühren für den Umtausch auf den aktuellen EU-Kartenführerschein betragen 40,39 Euro.

Rundschau abonnieren