Die Ermittlungen haben ungewöhnlich lange gedauert. Als die Anklage endlich stand, wurde das Verfahren vom Amtsgericht Brühl nach Köln abgegeben.
Zwei Frauen gestorbenProzess gegen Ex-FC-Spieler wegen illegalem Autorennen auf der A555 startet

Zwei Frauen konnten aus dem VW Polo nur noch tot geborgen werden.
Copyright: Margret Klose
Mehr als zwei Jahre nachdem zwei Frauen bei einem Verkehrsunfall auf der A555 in Wesseling ums Leben gekommen sind, sind nun nähere Umstände des Geschehens bekannt geworden, unter anderem mit welcher Geschwindigkeit der Fahrer eines hochmotorisierten Audi auf deren VW Polo aufgefahren sein soll: Mit 205 km/h prallte das Fahrzeug des damals 20-Jährigen auf das Heck des Kleinwagens, der mit Tempo 100 in Fahrtrichtung Bonn unterwegs gewesen war. 120 km/h waren auf diesem Abschnitt erlaubt.
Diese Angaben eines Unfallsachverständigen sind Bestandteil der Anklageschrift gegen zwei Männer, die am späten Abend des 1. Dezember 2023 infolge eines verbotenen Autorennens für den Tod einer Frau (49) und deren Tochter (23) verantwortlich gewesen sein sollen.
Der Tod der beiden Frauen hatte großes mediales Interesse ausgelöst
In der Prozessvorschau, die das Landgericht Köln herausgegeben hat, werden weitere Details des verhängnisvollen Unfalls genannt: In einem Wettstreit darüber, wer den vorausfahrenden Kleinwagen auf dem rechten Fahrstreifen zuerst überholen kann, sollen die beiden Männer mit ihren Audi beziehungsweise Mercedes auf den Beschleunigungs- beziehungsweise anschließenden Standstreifen der Auffahrt Wesseling gewechselt haben. Im Zuge dieses Fahrmanövers seien deren Fahrzeuge seitlich aneinandergestoßen, sodass die Fahrer die Kontrolle über ihre Fahrzeuge verloren haben sollen.
Von Freitag (20. Februar) an müssen sich die fast gleichaltrigen Männer – beide wurden im Sommer 2003 geboren – an neun Verhandlungstagen vor der 26. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen unter anderem ein verbotenes Autorennen im Straßenverkehr mit Todesfolge vor.
Dieses Delikt wird als schwere Straftat geahndet, die Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu zehn Jahren nach sich ziehen kann. Bei bedingtem Tötungsvorsatz (bewusstes Inkaufnehmen des Todes) ist auch eine Verurteilung wegen Mordes oder Totschlags mit lebenslanger Haft möglich.
Der Tod der beiden Frauen hatte großes mediales Interesse ausgelöst, auch weil es sich bei den beschuldigten 20-Jährigen um Nachwuchsspieler des 1. FC Köln handelte. Der Verein hatte die beiden jungen Männer vorübergehend vom Trainings- und Spielbetrieb freigestellt. Mittlerweile haben sie den Verein verlassen.
Die beiden Frauen waren auf dem Weg nach Bonn, wo die 23-jährige Ylvi studierte und lebte. Sie hatten zuvor ein Konzert des deutschen Musikers RIN in der Kölner Lanxess-Arena besucht – er war der Lieblingskünstler der jungen Frau. Die Mutter wohnte im Sauerland. Durch die Wucht des Aufpralls fing der VW Polo sofort Feuer. Die beiden Frauen konnten sich aus den Flammen nicht befreien. Erst Tage später hatten die Ermittler und die Angehörigen Gewissheit, dass es sich um die 23 Jahre alte Geografie-Studentin und ihre Mutter handelte.
Ich möchte nicht, dass es Bewährung oder eine Geldstrafe für einen guten Zweck gibt
Ein Jahr nach dem Unfall hatte sich Ende 2024 der Vater und ehemalige Lebensgefährte der Opfer über die lange Dauer der Ermittlungen beklagt. Es zermürbe ihn, dass die Staatsanwaltschaft immer noch keine Anklage gegen die Männer erhoben hatte, die sich auf der A555 ein Rennen geliefert hatten. Die Ermittler begründeten dies damit, dass das Gutachten eines Unfallsachverständigen auf sich warten lasse, und auch bereits angemahnt worden sei. Dem WDR sagte der Vater: „Die sollen nicht lebenslang eingesperrt werden. Ich möchte aber auch nicht, dass es Bewährung oder eine Geldstrafe für einen guten Zweck gibt.“

Das Landgericht in Köln verhandelt den Fall. Ursprünglich sollte der Prozess vor dem Amtsgericht in Brühl stattfinden.
Copyright: Thomas Käding
Nach Recherchen unserer Redaktion ist die A 555 in der Autoposer-Szene kein Geheimtipp. Wie Anwohner berichten, treffe sich die Szene unter anderem auf dem PR-Parkplatz Eichholz an der Siebengebirgsallee und auf einem Parkplatz in Höhe der Ahrstraße.
Ursprünglich sollte der Prozess gegen die beiden Männer vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Brühl eröffnet werden. Es verwies das Verfahren wegen des besonderen Umfangs ans Landgericht Köln.
Ein Urteil soll am 20. April fallen.
