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Betrunken am SteuerKumpel knacken Minibagger in Much und verursachen hohen Schaden

Lesezeit 2 Minuten
Ein Mann und eine Frau bedienen zwei Minibagger in einer Erdgrube.

Es gibt Gelände fürs Spaßbaggern. Doch die nächtliche Aktion in Much war eine Straftat, mit der sich das Amtsgericht Siegburg befasste. (Symbolbild)

Zwei Kumpel knackten nächtens auf einer Baustelle in Much einen Minibagger und fuhren davon. Der Spaß wird sie einige Tausend Euro kosten. 

Betreten der Baustelle erlaubt: Wer Spaßbaggern will, ist in Abenteuerparks für Erwachsene mit rund 20 Euro Eintritt dabei. Ein nächtlicher Dumme-Jungen-Streich wird wesentlich teuer für zwei Kumpel, 29 und 25 Jahre alt. Sie knackten auf dem Heimweg von der Mucher Kirmes am 29. Juni vergangenen Jahres einen Minibagger und fuhren davon.

Ein 37-Jähriger, der in jener Nacht gerade seine Tochter windelte, hörte ein Krachen, sah durchs Fenster ein Baustellenfahrzeug auf der Straße und rief die Polizei. „Ich dachte erst, es wäre etwas passiert, es war ja alles dunkel“, sagte der Zimmerermeister im Zeugenstand.

Der auf frischer Fahrt ertappte Mann aus Much kam nicht weit

Am Bedienknüppel saß der Ältere, der angesichts des Streifenwagens absprang und Fersengeld gab. Der auf frischer Fahrt Ertappte kam jedoch nicht weit, schilderte die 43-jährige Beamtin, „wir haben ihn gestellt“. Es folgte eine Anzeige wegen Trunkenheit am Steuer, Diebstahl und Sachbeschädigung, doch der Angeklagte erschien nicht in der Hauptverhandlung. Gegen ihn wird gesondert ermittelt.

Sein jüngerer Bekannter will auch kurz in der Fahrerkabine Platz genommen haben. Nur etwa 100 Meter weit seien sie gekommen, „da kam auch schon die Polizei“. Sie hätten den Minibagger nicht aufgebrochen, sondern mit seinem Universalschlüssel in Gang gebracht, sagte der Lagerarbeiter. Er habe das Fahrzeug nicht beschädigt, auch nicht gegen einen Bauzaun gefahren.

Den Verdacht, sie hätten den 60.000 Euro teuren Bagger für sich behalten und verkaufen wollen, wies er zurück: „Wir wollten ihn irgendwo stehen lassen.“ Auf Nachfrage des Richters, an welchem Ort, kam nur ein Achselzucken.  

Bei dem illegalen nächtlichen Spaßbaggern entstand laut Firma ein Schaden von 5700 Euro, davon 2236 Euro Ausfallkosten. Die Versicherung habe zwar gezahlt, werde die Summe voraussichtlich auf dem Zivilweg zurückholen, so Richter Herbert Prümper.

Er wertete den Vorfall nicht als gemeinschaftlichen Diebstahl in besonders schwerem Fall, wie in der Anklage stand, sondern nur als Aneignung eines Fahrzeugs und stellte das Verfahren gegen den bislang nicht vorbestraften 25-Jährigen gegen eine Geldbuße von 750 Euro ein.

Eine mitangeklagte 25-Jährige wurde freigesprochen. Die Bäckereifachverkäuferin war mit den jungen Männern zu Fuß unterwegs nach Hause gewesen und hatte lediglich ihr Fahrrad geschoben. Auf das Baustellenfahrzeug sei sie nicht geklettert, versicherte sie: „Ich kann gar keinen Bagger fahren.“