Im August 2021 hatte ein 25-Jähriger unter Drogen- und Alkoholeinfluss die Kontrolle über sein Auto verloren. Nun stand er vor Gericht.
Unfall in EitorfFreundin stirbt – Fahrer unter Drogen und Alkohol erhält Haftstrafe auf Bewährung

Im Prozess um den tödlichen Autounfall im August 2021 ist nun ein Urteil gefallen. (Symbolbild)
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Die Rückfahrt von einer Party endete tragisch: Am Ortseingang von Eitorf rammte ein 300 PS starker VW Golf 7 eine Verkehrsinsel, hob ab, knallte gegen die Hauswand der Post, dann gegen ein Buswartehäuschen. Der Mann am Steuer erlitt schwere Verletzungen, die Beifahrerin, seine Freundin, starb noch an der Unfallstelle. Jetzt saß der 25 Jahre alte Soldat vor dem Schöffengericht.
Die Anklage: fahrlässige Tötung. Er hatte in der Nacht des 29. August 2021, ein Sonntag, nicht nur Alkohol im Blut (1,01 Promille), sondern stand auch unter berauschender Wirkung, ebenso seine Freundin. In der Nacht zuvor hatten sie auch gefeiert, dabei Amphetamine inhaliert, am Morgen noch einen Joint geraucht. Dann bei der Familienfeier ein paar Bier getrunken, etwa fünf, sagte der Angeklagte. Er habe sich auf der Rückfahrt gegen 2.15 Uhr klar bei Sinnen gefühlt, „sonst wäre ich nicht ins Auto gestiegen“.
Nach dem Unfall aber, so steht es im Polizeibericht, klang seine Sprache verwaschen, haperte es auch bei der Motorik. Der Mix aus Drogen und Alkohol führt laut medizinischem Gutachter zu Leichtsinn und Selbstüberschätzung.
90 bis 117 Kilometer pro Stunde – bei Tempo 50
Schon vor dem Crash fuhr er laut Aussage seiner Cousine viel zu schnell. Diese hatte er zuvor an einem Hotel abgesetzt, dann wieder aufs Gas gedrückt, andere Autos überholt. Einige Hundert Meter weiter, auf der abschüssigen Hochstraße, verlor er laut Unfallgutachter mit 90 bis 117 Kilometern pro Stunde die Kontrolle über sein Fahrzeug. Erlaubt ist dort Tempo 50. Als Ersthelfer und Rettungskräfte eintrafen, glich die Fahrbahn einem Trümmerfeld.
Die Beifahrerin war durch die Frontscheibe katapultiert worden, sie war offenbar nicht angeschnallt. Reanimationsversuche blieben erfolglos. Der Gurt hätte sie vor den schwersten Verletzungen an Kopf und Körper geschützt, sagte der Gutachter, die junge, gesunde Frau hätte vermutlich überlebt. An den Unfall könne er sich nicht erinnern, sagte der Angeklagte. Seine Erinnerung setze erst wieder ein, als er auf der Intensivstation aufwachte und alles erfuhr: „Da wollte ich mir die Kabel rausziehen.“
„Die Folgen könnten nicht größer sein. Ein Mensch ist gestorben.“
Strafrechtlich ein solch schlimmes Geschehen zu greifen sei kaum möglich, sagte der Vorsitzende Richter Dr. Alexander Bluhm. Es gehe um ein weniger großes Fehlverhalten, doch „die Folgen könnten nicht größer sein. Ein Mensch ist gestorben“.
Der Verteidiger bat um ein mildes Urteil, sein Mandant sei jetzt schon für sein Leben gestraft, „sein Leben liegt in Trümmern“. Das Schöffengericht folgte aber der Staatsanwaltschaft und verhängte eineinhalb Jahre Haft, wobei die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Das umfassende Geständnis des Angeklagten habe vielen Zeugen eine belastende Aussage vor Gericht erspart.
Den Oberstabsgefreiten erwartet noch ein Disziplinarverfahren. Der Zeitsoldat rechnet damit, dass sein Vertrag nicht verlängert wird und er die Bundeswehr verlassen muss. Seit dem Crash und seiner Genesung habe er nur kurz gearbeitet, sei aufgrund einer posttraumatischen Belastungsstörung seit Oktober krankgeschrieben, habe einmal im Monat einen Termin bei der Bundeswehr-Psychologin. „Das ist zu wenig“, sagte Richter Bluhm nach der Urteilsverkündung. „Sie müssen sich jetzt um Ihr Leben kümmern.“