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Drohende GesundheitsschädenEitorf will den Verkauf von Lachgas verbieten

Lesezeit 3 Minuten
Ein Mitarbeiter hält eine Dose Lachgas am Tresen eines Kiosks in der Hand. Symbolfoto.

Ein Mitarbeiter hält eine Dose Lachgas am Tresen eines Kiosks in der Hand. Symbolfoto.

Die Städte Dortmund und Dormagen haben bereits ordnungsbehördliche Verordnungen erlassen, nach denen Lachgas nicht frei verkauft werden darf.

Der Verkauf sowie die Ab- und Weitergabe des Distickstoffmonoxids, auch Lachgas genannt, an Minderjährige sollen in Eitorf künftig verboten werden. Das empfahl der Hauptausschuss dem Gemeinderat einstimmig für dessen Sitzung Ende Juni. Erwerb, Besitz und Konsum von Lachgas-Kartuschen sind in Deutschland bisher legal.

Es mehren sich aber Berichte, dass die grundsätzlich harmlosen Kapseln zunehmend missbräuchlich verwendet werden. Der Konsum von Lachgas steigt demnach besonders bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Mittlerweile gibt es die Kartuschen bereits in für diesen Konsum geeigneten Gebinden. 

Mediziner stellten psychische Störungen bei Lachgas-Konsumenten fest

Ursprünglich wird Distickstoffmonoxid (N2O) von Ärzten benutzt. Das farb- und geruchlose Gas lindere Schmerzen und löse Ängste, könne aber bei übermäßigem Gebrauch auch Hirnschäden und Suchterkrankungen auslösen, argumentiert die Eitorfer Verwaltung. Der häufige Konsum könne sogar schwere Schäden nach sich ziehen: Beim Einatmen von reinem Lachgas aus einem Ballon entstehe akuter Sauerstoffmangel. Kopfschmerzen seien dabei eine der harmloseren Folgen. Werde zur Steigerung der Wirkung das Gas aus einem Ballon wiederholt ein- und ausgeatmet, ohne abzusetzen, oder werde beim Inhalieren eine Plastiktüte über den Kopf gezogen, könne Bewusstlosigkeit oder sogar der Tod durch Ersticken die Folge sein.

Bei steigender Dosierung sei die Entwicklung von Psychosen möglich, argumentiert die Verwaltung weiter. Auch psychische Störungen, bei denen die Betroffenen die Realität verändert wahrnehmen oder verarbeiten, seien von Medizinern schon festgestellt worden. Das Gas stehe unter hohem Druck und könne bei direktem Inhalieren Risse im Lungengewebe hervorrufen.

Wer unter Einfluss von Lachgas am Straßenverkehr teilnimmt und sein Fahrzeug nicht mehr sicher führen kann, begeht eine Straftat. Die Niederlande und Großbritannien haben den Besitz und Verkauf von Lachgas bereits verboten, auch Dänemark und Frankreich erließen strengere Vorgaben. Eine solche Entscheidung ist in Deutschland derzeit aber nicht absehbar. Dortmund und Dormagen haben bereits ordnungsbehördliche Verordnungen erlassen, um diesem Problem entgegenzuwirken.

Behörde kann den Verkauf an Kinder und Jugendliche reglementieren

In Eitorf wurden bereits benutzte Lachgaskartuschen im öffentlichen Raum aufgefunden, die den Verdacht hervorrufen, dass heimlich konsumiert wird. Der Bauhof entsorgte die Gaskartuschen. Zwei Verkaufsstellen, darunter ein Kiosk, bieten das Lachgas ohne Altersbeschränkung an.

Das Problem: Auch wenn die Betreiber mündlich zusicherten, das Lachgas nicht an Minderjährige zu verkaufen, gibt es zum jetzigen Zeitpunkt keine Eingriffsmöglichkeit, sofern diese Zusage nicht eingehalten wird. Zudem befinden sich keine Warnhinweise auf den Flaschen. 

Die Ordnungsbehörde hat allerdings die Möglichkeit, Verkauf und Ab- oder Weitergabe an Kinder und Jugendliche durch eine ordnungsbehördliche Verordnung zu reglementieren. Ziel dieser Verordnung ist es, den Missbrauch von Lachgas zu minimieren oder auszuschließen, da der Konsum insbesondere für Minderjährige schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben kann. Dies soll nun in der Ratssitzung am 30. Juni (18 Uhr, großer Ratssaal im Rathaus) beschlossen werden.