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Vor GerichtMann greift Kollegen auf der Weihnachtsfeier in Hennef mit dem Bierglas an

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Eine Statue hält eine Waage in der Hand.

Nach der Göttin Justitia ist die Justiz benannt, eine Instanz ist das Amtsgericht Siegburg.

Bei einer Firmen-Weihnachtsfeier in Hennef griff ein 27-Jähriger Kollegen mit dem Bierglas an. Jetzt stand er vor Gericht.

„Du wirst sterben.“ Zuerst kam die Drohung, dann ein Schlag in den Nacken, später ein folgenschwerer Angriff mit einem Bierglas: Die Weihnachtsfeier eines Hennefer Unternehmens in einem Hotel vor Ort endete blutig. Wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilte das Amtsgericht Hennef einen 27-jährigen Elektrikerhelfer nun zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe.

Diese könne zur Bewährung ausgesetzt werden, da der Angeklagte sich bislang noch nichts zu schulden kommen lassen habe und sich sowohl reuig als auch (teil-)geständig zeige, so Richter Herbert Prümper. Die Alkoholisierung, der Täter hatte 1,43 Promille im Blut, wirke sich hingegen nicht strafmildernd aus.

Der Angreifer arbeitete noch nicht lange in der Hennefer Firma

Die Bewährungzeit beträgt drei Jahre, wird der Angeklagte in dieser straffällig, kann die Bewährung widerrufen werden, so dass er die zehn Monate absitzen muss. Prümper riet den Opfern, Schmerzensgeld im Zivilverfahren einzuklagen.  Beide sind durch den Angriff gezeichnet. 

Streitauslöser am 27. November vergangenen Jahres waren unflätige Bemerkungen gegenüber zwei Kolleginnen. Daraufhin wies ein 30-Jähriger den Angeklagten, der neu war im Unternehmen, zurecht. Das wollte dieser offenbar nicht auf sich sitzen lassen, griff kurze Zeit später den Gerüstbauer von hinten an und drohte ihm mit dem Tod. Danach entfernte er sich, das Bierglas in der Hand: „Ich wollte das noch austrinken.“     

Das Opfer wurde aus dem Hennefer Hotel in die Klinik gebracht

Der andere folgte ihm, er habe den Angreifer nur zur Rede stellen wollen, sagte der Gerüstbauer, um einiges größer und muskulöser als der Elektrikergehilfe. Ein weiterer lief den beiden hinterher, um Schlimmeres zu verhindern; der 34-jährige Dachdecker, ebenfalls groß und stark, brachte den Gerüstbauer zu Fall.

Daraufhin kam der Angeklagte zurück, schlug den beiden auf dem Boden Liegenden mit dem Glas ins Gesicht, sodass diese tiefe, stark blutende Wunden und bis heute sichtbare Narben davontrugen. Danach trat der 27-Jährige den Opfern noch gegen den Kopf.

Der Rettungsarzt musste bei dem 34-Jährigen die Wunde über der Augenbraue klammern; der 30-Jährige wurde im Krankenhaus an der Nase, der Stirn und am Auge genäht. Seine Hornhaut hatte Risse, er blutete aus dem Auge. Fünf Wochen war er arbeitsunfähig. Die Entschuldigung des Angreifers in der Verhandlung nahm er nicht an.

Der Elektrikerhelfer gab sich vor Gericht wortkarg, versuchte seine Tat mit seinem Zustand zu erklären: „Ich hatte viel getrunken.“ Seinen Opfern läuft er bei der Arbeit nicht mehr über den Weg. Er hat nach seiner fristlosen Kündigung eine andere Arbeitsstelle gefunden.