76-jährige Henneferin erlag zweieinhalb Wochen später ihren Verletzungen.
E-Bike-Unfall in Hennef76-Jährige starb an den Folgen – Autofahrerin aus Siegburg verurteilt

Das Amtsgericht Siegburg verurteilte die Unfallverursacherin.
Copyright: Cordula Orphal
Sie wollte mit ihrem Sohn (7) nur für zwei Stunden zum Angeln fahren und danach ihre vierjährigen Zwillinge aus der Kita abholen. Doch was dann am 18. April 2023 an der Kreuzung in Allner geschehen ist, hat bis heute das Leben der 40-jährigen Siegburgerin maßgeblich verändert.
Die Verwaltungsangestellte erwischte beim Abbiegen das Hinterrad einer 76 Jahre alten E-Bike-Fahrerin. Diese verletzte sich schwer und starb zweieinhalb Wochen später an den Folgen des Unfalls. Nun verurteilte das Amtsgericht Siegburg die Unfallverursacherin wegen fahrlässiger Tötung zu 90 Tagessätzen à 25 Euro.
„Man kann hier sicherlich von einem tragischen Unfall sprechen. Ein Augenblicksversagen mit Verkettung unglücklicher Umstände“, sagte Richterin Dr. Alexandra Pohl bei der Urteilsverkündung und folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage, die den Ehemann der 76-Jährigen vertrat.
Die 76-Jährige starb an den Spätfolgen des Unfalls
Das Urteil sei der Tat und der Schuld angemessen und ergebe sich aus der wirtschaftlichen Situation der Angeklagten. Sie habe in drei Krankenhäusern ihre Adresse hinterlassen und habe versucht, sich zu entschuldigen, sagte die Angeklagte. Eine intensive Kontaktaufnahme hätte sogar strafmildernd berücksichtigt werden können, doch das sah das Gericht nicht so. „Sie wollten sicherlich niemanden schädigen, aber Sie haben einfach nicht aufgepasst“, sagte die Richterin.
Am besagten Tag fuhr die 40-Jährige mit ihrem Fahrzeug von Allner kommend auf die Kreuzung zu und wollte nach einer Rotphase nach links auf die Bundesstraße 478 in Richtung Bröl einbiegen. Die E-Bike-Fahrerin kam von der Lauthausener Straße und wollte geradeaus in Richtung Allner weiterfahren. Die 40-Jährige erwischte die Radfahrerin am Hinterrad.
Die schwer verletzte Frau zog sich zahlreiche Prellungen zu, einen Knöchelbruch und Schlüsselbeinbruch sowie einen Milzriss. Die Milz musste entfernt werden. Sie wurde zweimal auf die Intensivstation verlegt. Nach einer Lungenembolie verschlechterte sich der Zustand, sodass die 76-Jährige am 5. Mai laut Autopsie an den Spätfolgen des Verkehrsunfalls starb.
Verursacherin ist seit dem Unfall arbeitsunfähig
Einigkeit herrschte bei Gericht, Staatsanwaltschaft und Nebenklage, dass die Verursacherin nach der Anfahrt an der Ampel auf kein hohes Tempo gekommen sei. Die Angeklagte berichtete noch von einem Lkw, der ihr die Sicht genommen habe, doch weder bei der Erstbefragung durch die Polizei habe sie davon berichtet, noch gebe es Zeugenaussagen darüber, dass ein Lkw an der gegenüberliegenden Ampel gestanden habe.
Der Unfall habe sie derart belastet, dass sie sich drei Wochen später in psychologische Behandlung begeben habe, berichtete die Angeklagte, die seitdem arbeitsunfähig ist. Der schreckliche Vorfall belaste sie bis heute immens, betonte sie. Die Kinder seien nach der Scheidung Ende 2022 seit dem Vorfall bei ihrem Mann, und dann sei auch noch im Juni ihre Mutter gestorben. Noch habe sie keine Rückkehrperspektive in ihr Berufsleben und den Alltag. Immerhin gilt sie nach dem Urteil als nicht vorbestraft.