UrteilAngeklagter gesteht Missbrauchs-Fantasien vorm Amtsgericht Siegburg

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Siegburg/Hennef – Der Mann war auf Speed, hatte 48 Stunden nicht geschlafen und wählte "aus Frust“ irgendeine Handynummer: Die ihm unbekannte Frau beschimpfte er unflätig und vulgär, das erste Mal nachts, das zweite Mal am frühen Morgen. Im Prozess vor dem Amtsgericht ging es nicht nur um den Vorwurf der Beleidigung, der Angeklagte offenbarte auch beängstigende Fantasien.
Damit aus Gedanken keine Taten werden, solle der 40-Jährige nun engmaschig betreut werden, urteilte Richterin Rebecca Simmeler. Immer, wenn er unter Alkohol und Drogen stehe, stelle er sich vor, Kinder zu missbrauchen, sagte der Hartz-IV-Empfänger, der angab, seit seinem 14. Lebensjahr Drogen zu konsumieren.
Mann bekommt einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt
Nüchtern hingegen habe er offenbar „genug Empathie, um die Folgen solcher Taten abzuschätzen“, so das Gericht. Der Mann bekommt nun einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt, der ihn unterstützen soll, eine Sexualtherapie zu beantragen.
Diese speziellen Plätze seien begrenzt, so die Staatsanwältin: „Die Wartezeit beträgt ungefähr ein Jahr.“ Er fühle sich derzeit stabil, beteuerte der Mann, sei seit zwei Monaten clean und habe den Weg von Hennef zum Gericht zu Fuß zurückgelegt, obwohl es ihm nicht an Geld fehlte für Bus und Bahn: „Um einen klaren Kopf zu haben.“
Er muss mit monatlichen Tests Drogenfreiheit nachweisen
Angesichts der langen Drogenkarriere könne man wohl kaum von Stabilität sprechen, wandte die Richterin ein. Sie schlug vor, den 40-Jährigen zudem unter amtliche Betreuung zu stellen. Der Angeklagte stimmte zu. Zudem muss er mit monatlichen Tests seine Drogenfreiheit nachweisen.Da wurde das Urteil fast zur Nebensache.
Für die Beleidigung verhängte das Gericht drei Monate Haft. Verstößt der einschlägig Vorbestrafte gegen die Bewährungsauflagen, muss er seine Strafe absitzen. In seinem Schlusswort betonte der Angeklagte, dass er seine Telefonnummer bei den Anrufen nicht unterdrückt habe, obwohl er wisse, wie das funktioniere: „Nur so konnte mich die Frau anzeigen.“