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Zahlreiche Bewährungsauflagen23-Jähriger Lohmarer entgeht nur knapp einer Haftstrafe

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Ein Handy wollte ein Käufer beim Angeklagtern erwerben, erhielt aber nur eine leere Brotdose. (Symbolbild)

Ein Handy wollte ein Käufer beim Angeklagtern erwerben, erhielt aber nur eine leere Brotdose. (Symbolbild)

Der Angeklagte wurde auf Bewährung verurteilt. Weil er sich wieder strafbar machte, wurde die Bewährungsstrafe zunächst zu einer Haftstrafe. 

Der Elfte im Elften vergangenen Jahres war kein guter Tag für einen jungen Mann aus Lohmar: Das Amtsgericht Siegburg ordnete in einer Verhandlung an, dass der heute 23-Jährige eine zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafe nun doch acht Monate lang absitzen sollte.

Er war ein gutes Jahr zuvor wegen Betrugs zu der Bewährungsstrafe verurteilt worden. Bei einer Jugendstrafe auf Bewährung wird nach deutschem Recht noch keine Dauer der Haft festgelegt. Erst, wenn ein Verurteilter gegen die Bewährungsauflagen verstößt und die Bewährung verwirkt, legt ein Gericht die Haftdauer fest.

Angeklagter schickte leere Brotdose an Käufer statt eines Smartphones

Im konkreten Fall hatte der junge Mann sich zunächst eines Online-Betrugs schuldig gemacht: Er hatte über ein Kleinanzeigenportal ein hochwertiges Mobiltelefon für 1050 Euro verkauft, aber dem Käufer nach Begleichung des Kaufpreises lediglich eine leere Brotdose geschickt.

Das Gericht sah zunächst keine sogenannten schädlichen Neigungen und verurteilte den Heranwachsenden nach Jugendstrafrecht zu der Bewährung. Nach der Tat ließ sich der junge Mann aber wiederholt am Steuer beziehungsweise am Lenker eines Autos und eines Mopeds erwischen, obwohl er keinen Führerschein besaß. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat, und folglich widerrief das Amtsgericht Siegburg daher am 11. November vergangenen Jahres die Bewährung und verurteilte den Mann zu den erwähnten acht Monaten.

Dagegen legte er mit seinem Anwalt Max Ziemer ins Rechtsmittel ein und erzielte vor der 8. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht auch tatsächlich das gewünschte Ergebnis. Die Vorsitzende Richterin folgte der Ansicht der Jugendgerichtshilfe und bescheinigte dem Verurteilten eine mittlerweile gute Sozialprognose.

Die habe er der Tatsache zu verdanken, dass er die Behandlung einer psychiatrischen Erkrankung nun ernsthaft verfolge und seit Anfang dieses Jahres unter ärztlicher Behandlung regelmäßig Psychopharmaka nehme.

Die wiedergewonnen Bewährung ist aber an zahlreiche Auflagen geknüpft: So muss der Angeklagte unter anderem regelmäßig den Fortbestand der Behandlung dokumentieren. Damit steht der Verurteilte jetzt gleich unter zwei laufenden Bewährungen: Er war nämlich zwischenzeitlich wegen eines anderen Vergehens zu einer weiteren Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt worden.