CDU und SPD hatten am 7. Juli beschlossen, den Beigeordneten Andreas Behncke zum neuen Kämmerer zu bestellen. Dieser Beschluss ist nun hinfällig.
Besetzung des KämmerersLohmarer Bürgermeister stoppt Ratsbeschlüsse nach Beschwerde der Grünen

Horst Becker und die Grünen-Fraktion hatten den Ratsbeschluss von CDU und SPD stark kritsiert und unmittelbar nach der Sitzung eine Beschwerde beim Landrat eingereicht.
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Die umstrittenen Beschlüsse zur Neubesetzung des Kämmerers in Lohmar sind vorerst hinfällig. Nach einer erfolgreichen Beschwerde der Grünen-Fraktion bei der Kommunalaufsicht hat Bürgermeister Matthias Schmitz sein Veto eingelegt und zwei zentrale Ratsbeschlüsse vom 7. Juli offiziell beanstandet. Damit liegt die geplante Übertragung der Finanzhoheit an den Beigeordneten Andreas Behncke (CDU) auf Eis.
Nachdem der ehemalige Kämmerer Rüdiger Kulartz seine Position zum 1. August verließ, hatte die Ratskoooperation aus CDU und SPD die Einberufung von Andreas Behncke als Kämmerer mehrheitlich beschlossen. Dies führte bereits in der Ratssitzung zu starker Kritik von der Grünen-Fraktion sowie der UWG. Hans Nix (UWG) warf der Ratskooperation „Experimente“ bei der Besetzung eines wichtigen Postens in ohnehin angespannter Haushaltslage vor, Horst Becker (Grüne) äußerte, der Bürgermeister lasse sich die Kompetenz für Finanzen wegnehmen.
Beschlüsse von CDU und SPD verletzten geltendes Recht
Unmittelbar nach der Ratssitzung hatte die Grünen-Fraktion eine Beschwerde beim Landrat des Rhein-Sieg-Kreises eingereicht. Diese wurde von der Aufsichtsbehörde gestützt. Auf die Beschwerde der Grünen sowie die Hinweise der Kommunalaufsicht beruft sich Bürgermeister Matthias Schmitz einem Schreiben an die Ratsmitglieder vom 6. August. Hier stellt Schmitz klar, dass er gesetzlich verpflichtet ist, Beschlüsse zu beanstanden, die geltendes Recht verletzen.
Laut Beschluss des Rats vom 7. Juli sollte Andreas Behncke ab Anfang August die fachliche Zuständigkeit für das Finanzwesen übertragen werden, während die organisatorische Zuordnung des Amtes weiterhin beim Bürgermeister verbleiben sollte. Die Kommunalaufsicht erteilte diesem Modell nun eine Absage: Das Gesetz sieht schlicht keinen „Teil-Kämmerer“ vor. Ein bestellter Kämmerer muss zwingend alle ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben erfüllen. Eine Aufspaltung der Verantwortlichkeiten über einen längeren Zeitraum wäre organisatorisch zudem nicht umsetzbar, heißt es in dem Schreiben des Bürgermeisters.
Auch bei der formalen Bestellung Behnckes zum Kämmerer unterliefen der Koalition laut der Beanstandung entscheidende Fehler. Die gewählte Formulierung, Behncke werde „mindestens bis zur Ernennung“ einer neuen Fachkraft bestellt, ist laut dem von Schmitz unterzeichneten Schreiben nicht tragbar. Da niemals zwei Personen gleichzeitig als Kämmerer bestellt sein können, hätte eine temporäre Übertragung der Funktion wesentlich eindeutiger formuliert werden müssen.
Andreas Behncke wird das Amt des Kämmerers also nicht übernehmen. Die Leitung der Kämmerei bleibt jedoch nicht unbesetzt: Katja Antweiler, vormals stellvertretende Kämmerin, wird den Posten bis zu seiner Neubesetzung ausführen.
