Mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr endete der Prozess gegen einen Lohmarer wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Bilder.
ProzessMann aus Lohmar hatte Hunderte Missbrauchsfotos auf Handys und Computern

Amtsgericht Gericht Siegburg Akte Akten Symbolbild
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Auf dreien seiner Computer und auf zwei Mobiltelefonen wurden mehrere Hundert Bilder gefunden, die den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen zeigen. Trotzdem beteuerte der Angeklagte in einem Prozess vor dem Amtsgericht Siegburg bis zum Schluss: „Ich habe diese Bilder nicht heruntergeladen, und ich weiß auch nicht, wie sie auf meine Geräte gekommen sind.“
Für Amtsrichterin Seda Sabiye Ataer allerdings waren diese Einlassungen des 39 Jahre alten Lageristen nicht glaubwürdig. Sie verurteilte den Lohmarer wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Bilder zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Das Gericht folgte damit dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Außerdem muss der Mann 1500 Euro an den Kinderschutzbund in Bonn zahlen.
Hinweise aus den USA
Auf die Spur des Mannes waren Polizei und Staatsanwaltschaft durch Hinweise aus den USA gekommen. Dort hatte das National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) Hinweise auf verdächtige Handlungen auf Accounts des Lohmarers erhalten. NCMEC arbeitet mit amerikanischen Internetanbietern und Serviceprovidern wie Meta, Microsoft, Yahoo oder Google zusammen, die ihre Datenbestände ständig filtern – auch mit Blick auf mögliche Missbrauchsdarstellungen.
Angeklagter aus Lohmar wollte seine ehemalige Freundin belasten
Bei einer Durchsuchung der Wohnung des 39-Jährigen stießen deutsche Ermittler dann auf mehreren Geräten des Angeklagten und in einer von ihm genutzten Cloud auf die strafbaren Bilder, die hauptsächlich Aufnahmen von Kindern unter zwölf Jahren zeigten. Vereinzelt waren darauf aber auch Kleinkinder und sogar Säuglinge zu sehen. Zudem wurden im Browserverlauf des Verdächtigen eindeutige Suchanfragen zu entsprechenden Seiten entdeckt.
Bei der anschließenden Vernehmung durch die Kriminalpolizei in Siegburg hatte der jetzt Angeklagte noch angegeben, keine Erklärung zu haben, wie die Bilder auf seinen Geräten gelandet waren. Auf der Anklagebank des Amtsgerichts präsentierte er nun gleich mehrere Versionen: Möglich sei, dass seine Ex-Freundin seinerzeit die Bilder auf seinen Computern und Mobiltelefonen gespeichert habe, um ihn in Misskredit zu bringen. Schließlich habe sie jederzeit Zugang zu den Geräten gehabt und seine Aktivitäten damit ständig kontrolliert.
Denkbar sei aber auch, dass sie sich die von den Ermittlern entdeckten Bilder im Zusammenhang mit eigenen sexuellen Missbrauchserfahrungen aus der Kindheit angeschaut habe. Der Verteidiger des Angeklagten beantragte daher auch, die Ex-Freundin des Mannes als Zeugin zu laden.
Die Richterin lehnte den Antrag aber als „Schuss ins Blaue“ ab. Der Verdacht gegen die Ex-Freundin, den er erst vor Gericht geäußert habe, sei wenig glaubwürdig, zumal die Kriminalpolizei auf dem eigenen Handy der Ex-Freundin keinerlei verdächtige Dateien entdeckt habe. „Ich glaube ihnen einfach nicht“, sagte sie. Für die Schuld des Angeklagten spreche außer dessen Vorstrafe nach einem Fall sexueller Nötigung und der verdächtigen Suche im Browserverlauf vor allem, dass die strafbaren Inhalte auf allen seinen Geräten nachgewiesen werden konnten. Dies seien allesamt Indizien, die für eine Verurteilung ausreichten.