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„Maßvolle“ ErhöhungTaxigebühren sollen steigen - besonders nachts wird es teurer

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Vor allem nachts wird das Taxifahren für die Kundschaft teurer. Der Kreistag muss der Empfehlung des Fachausschusses der Kreisverwaltung noch zustimmen.

Rhein-Sieg-Kreis – Wer öfter mal das Auto stehen lässt und aufs Taxi umsteigt, muss dafür von Juli an voraussichtlich tiefer in die Tasche greifen. Der Planungs- und Verkehrsausschuss des Kreistags hat den Weg für eine Erhöhung der Taxigebühren freigemacht. Den endgültigen Beschluss über die „Anpassung der Beförderungsentgelte“, wie es im Amtsdeutsch heißt, soll der Kreistag bei seiner Sitzung am 4. Juli fassen.

Grundgebühr von 3,70 Euro

Die Grundgebühr für eine Taxifahrt beträgt künftig 3,70 Euro, bislang sind es 3,50 Euro. Das sogenannte Wegstreckenentgelt pro gefahrenen Kilometer verteuert sich bei Fahrten zwischen 6 und 22 Uhr von 1,90 Euro auf 2,10 Euro, bei Fahrten in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen steigt der Preis von zwei Euro auf 2,30 Euro.

Mit der neuen Tarifordnung folgt der Ausschuss weitgehend einem Antrag der Interessenvereinigung der Taxiunternehmer. Die Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein begründet ihre Forderung damit, dass die Taxi-Tarife im Rhein-Sieg-Kreis zuletzt im Februar 2015 angehoben wurden.

Gründe für die Tariferhöhung

Seitdem sei der Kostendruck für die Unternehmen erheblich gestiegen. So sei der gesetzliche Mindestlohn 2017 erhöht worden, weitere Erhöhungen stünden in diesem sowie im kommenden Jahr an. Dies führe zu erheblichen Belastungen der Unternehmen, bei denen die Personalkosten rund 60 Prozent der Gesamtkosten ausmachten.

Gestiegene Kosten beklagt die Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein unter anderem auch für den Kauf der seit 2016 vorgeschriebenen neuen Taxameter, für Gebühren bei Eichämtern sowie bei der Kfz-Versicherung. Aber auch die Europäische Datenschutzgrundverordnung muss zur Begründung der Forderung nach höheren Tarifen herhalten. Dieses „Verwaltungsmonster“ belaste die Unternehmen „mit erheblichen zusätzlichen und vor allen Dingen überflüssigen Kosten“. Zudem seien die allgemeinen Lebenskosten seit 2015 erheblich gestiegen.

Keine automatische Erhöhung

Nach Auffassung der Fachvereinigung sind ihre Forderungen nach einer Tariferhöhung „maßvoll“. Dies zeige sich auch im Vergleich mit den Tarifsteigerungen beim Verkehrsverbund Rhein-Sieg in den vergangenen Jahren. Diese lägen deutlich über dem, was man nun für das Taxigewerbe beantragt habe.

Die Kreisverwaltung hatte dem Ausschuss vorgeschlagen, die Taxitarife künftig automatisch zu erhöhen, analog zu den Tarifanpassungen des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) – sofern die Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein dies beantragt.

Im Ausschuss wurde dieser Passus jedoch aus der Beschlussvorlage gestrichen.