RaubüberfallBewährungsstrafe für reuevollen Angeklagten aus Beuel

Das Gesetzbuch zum Strafrecht (Symbolbild)
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Sankt Augustin/Bonn – In diesem Prozess fehlten alle Hauptakteure eines brutalen Raubüberfalls vor vier Jahre in der Eisdiele „Lago di Como“ in Menden: Der damals schwer verletzte Inhaber war – psychisch schwer angeschlagen – kurz danach nach Italien gezogen; der mutmaßliche Haupttäter ist in seiner polnischen Heimat untergetaucht und konnte nie gefasst werden.
So musste sich ein 39-jähriger Angeklagter, ein Beueler mit italienischen Wurzeln, allein verantworten. Vier Jahre nach der Tat stand der Mann vor Gericht.
Die Geschichte am 3. November 2016 sei „aus dem Ruder gelaufen“, hatte der Angeklagte im Prozess vor der 3. Großen Strafkammer beteuert. Er habe seinen Landsmann keineswegs berauben wollen.
Eine Videoaufnahme zeigte die Tat
Sein Begleiter, ein Cousin seiner damaligen Lebensgefährtin, sei es gewesen, der – ohne es mit ihm abgesprochen zu haben – plötzlich Geld gefordert habe. Als der 47-jährige Besitzer sich weigerte, wurde ihm mit einer Spaghetti-Eis-Presse aus Edelstahl dreimal auf den Kopf geschlagen; anschließend hatte der Begleiter noch mit einer Cappuccino-Tasse nachgelegt.
Zuvor hatten die Männer dem 47-Jährigen den Schlüsselbund aus der Hosentasche gezogen und die Ladentür von innen abgeschlossen. Eine Videoaufnahme aus der Eisdiele bestätigt, dass der Mittäter die treibende Kraft war und der Angeklagte eher beschwichtigend wirkte.
Interesse war anderer Natur gewesen
Sein Interesse, so der Angeklagte, habe woanders gelegen: Er habe den Eisdieleninhaber zur Rede stellen, ihm höchstens eine „Abreibung“ verpassen wollen, weil dieser die damals 16-jährige Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin, die im Café gekellnert hatte, sexuell missbraucht oder gar vergewaltigt haben soll.
Ob das stimmt, konnte die Kammer laut Urteil nicht aufklären, nahm aber die Version zugunsten des Angeklagten an. Denn die junge Frau, mittlerweile selbst mit dem 39-Jährigen liiert und Mutter einer gemeinsamen zweijährigen Tochter, hatte ihre Aussage wiederholt geändert: Erst hatte sie die Vorwürfe gegen den Eisdielenchef zurückgenommen, jetzt im Prozess wieder bestätigt.
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So blieb das Urteil mild: ein Jahr Haft wegen Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung. Da der Angeklagte nicht vorbestraft ist, wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. „Nie im Leben werde ich noch mal so eine Dummheit begehen“, schwor er. Wenn ihn jemand auffordern würde, eine scheinbar krumme Sache zu machen, werde er immer erst seinen Anwalt fragen.