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Bundespolizei-ÜbungenMaschinengewehrsalven stören die Nachtruhe in Sankt Augustin

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Ein Natur-Idyll: die Wahner Heide

Sankt Augustin – Empfindlich gestört fühlt sich Gisela Klatt in ihrer Nachtruhe. Die Leserin hört Maschinengewehrsalven vom nahen Schießstand in der Wahner Heide in Troisdorf-Spich. Diesen nutzen unter anderem Spezialeinheiten der Bundespolizei zu Übungszwecken.

Sie habe Verständnis für die in diesen unruhigen Zeiten erforderlichen Übungen, doch laut der Bundesimmissionsschutzverordnung überschreite der Lärm die erlaubten Grenzen. „Die Technische Anleitung Lärm erlaubt nachts von 22 bis 6 Uhr maximal 35 Dezibel und in der übrigen Zeit maximal 50 in unserem reinen Wohngebiet“, schreibt Klatt in einem offenen Brief, der unter anderem dem Rhein-Sieg-Kreis und der Bundespolizei zugegangen ist.

Seit einiger Zeit besonders laute Maschinengewehrsalven

Sie lebe seit langem in der Nachbarschaft und sie lebe auch mit dem Schießstand: „Die in der Vergangenheit erlebten Geräusche durch Schießen haben mich seit 1968 nicht gestört“, berichtet sie. Doch seit einiger Zeit seien auch besonders laute Maschinengewehrsalven zu vernehmen. Auch die Nachbarn fühlten sich beeinträchtigt, sorgten sich um ihre Gesundheit und um die Tierwelt, schildert Gisela Klatt.

Ob die Anwohnerin mit ihrer Beschwerde Gehör findet, ist fraglich. Die Anlage unterliege „aufgrund gefertigter Lärmgutachten grundsätzlich keinerlei Nutzungsbeschränkungen“, antwortete die Pressestelle der Bundespolizei auf eine Anfrage der Redaktion. Dennoch werde, soweit möglich, auf Nachtausbildungen verzichtet.

Die Bundespolizei habe dort Sondernutzungsrechte für zwei Schießbahnen. „Die Lärmbelästigungen bedauern wir und bitten diese zu entschuldigen.“ Die Aus- und Fortbildung der Spezialkräfte leiste aber einen nicht unerheblichen Beitrag zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und liege daher im Interesse aller Bürger.

Die Anwohnerin Gisela Klatt ist bereit, auf der Terrasse ihres Hauses den nächtlichen Lärm messen zu lassen: „Sie steht Ihnen ab dem 25. September zur Aufstellung der entsprechenden Geräte zur Verfügung.“

Sie wundere sich, dass eine offene Schießanlage in einem Naturschutzgebiet betrieben wird. „Es erscheint mir machbar, diese Schießanlage nicht mehr offen zu betreiben, sondern einzuhausen“, unterbreitet sie einen Vorschlag, um die Situation zu entschärfen.