EntscheidungAugustiner Beigeordneter Marcus Lübken wird beurlaubt

An der erneuten Abstimmung über die Beurlaubung von Marcus Lübken nahm die Fraktion nicht teil.
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Sankt Augustin – Einstimmig hat der Stadtrat die Beurlaubung des bisherigen Beigeordneten Marcus Lübken mit Wirkung zum 1. Juli des kommenden Jahres beschlossen. Bis zum Ende seiner Wahlzeit am 31. Mai 2023 soll er als Geschäftsführer die Wasserversorgungsgesellschaft (WVG) Sankt Augustin leiten. Mit einem so genannten Gewährleistungserstreckungsbeschluss soll darüber hinaus gesichert werden, dass Lübken keine Nachteile bei den späteren Versorgungsbezügen entstehen. Das einstimmige Votum im zweiten Anlauf – schon am 26. Oktober hatte der Stadtrat abgestimmt – bedeutet nicht, dass die CDU ihre Ablehnung aufgegeben hatte. Nach einem Redebeitrag ihres Fraktionsvorsitzenden Georg Schell hatten die Christdemokraten unter Protest den Saal verlassen und an der Abstimmung nicht teilgenommen.
„Wie in einer Bananenrepublik“
„Der völlig falsche Ansatz“ sei es, die Geschäftsführung der WVG neu zu regeln, so Schell; die am, besten geeignete Person für diesen Job wäre nur über eine Ausschreibung zu finden gewesen, wie sie die CDU beantragt hatte. Eine „Umgehung“ des Landesgleichstellungsgesetzes warf er den anderen Fraktionen vor, die wirtschaftlichen Auswirkungen nannte er „unkalkulierbar“. Schell zeigte sich überzeugt, dass die von den Befürwortern ins Feld geführte Kostenneutralität nicht gegeben ist – im Gegenteil erwartet er hohe Belastungen. Im Vorfeld hatten er und Claudia Feld-Wiehlpütz daher ihre Mandate im WVG-Aufsichtsrat aufgegeben.
Nur mündlich „und damit für niemanden überprüfbar“ sei das Ergebnis der rechtlichen Überprüfung im Rathaus eingegangen, beklagte Schell; „unbekannt“ sei die Rechtsgrundlage für den zu fassenden Beschluss, „Handeln wie in einer Bananenrepublik“ warf er den Kollegen der übrigen Fraktionen vor.
Scharf reagierten die anderen Fraktionen auf Schells Kritik. „Man kann Dinge so lange prüfen, bis sie ins eigene Meinungsbild passen“, sagte Stefanie Jung (FDP). „Das hat dann aber mit Demokratie nichts mehr zu tun.“ Marc Knülle, der Fraktionsvorsitzende der SPD, nannte Schells Anschuldigungen „schäbig“ und „unglaublich“ den Vorwurf der Rechtsbeugung in Sachen Landesgleichstellungsgesetz. Als „ganz schlechter Verlierer“ zeige sich die CDU, erklärte der Grünen-Fraktionschef Martin Metz, der aber auch die Kommunalaufsicht beim Rhein-Sieg-Kreis rügte. „Das ist eine Rechtsaufsicht, da geht es nicht um Meinungen.“
Tatsächlich hatte im Herbst noch die Kommunalaufsicht Anstoß genommen an Teilen des Antrags der Mehrheit im Stadtrat; eine Beurlaubung Lübkens bis zum Ende der Wahlzeit war ebenso als unzulässig bewertet worden wie die Entscheidungshoheit des Rates für diese Beurlaubung.
Auch den „wichtigen Grund“ für die Beurlaubung hatte damals die Kommunalaufsicht in der Übernahme der WVG-Geschäftsführung nicht erkennen wollen. Der Stadtrat hatte damals die Beurlaubung gleichwohl beschlossen: Mit einer entsprechenden Bitte an den Bürgermeister, das zu tun.
Mündlich, aber nach Auskunft des Bürgermeisters nicht schriftlich, hatte nun die Kommunalaufsicht eine andere Meinung vertreten. „Dass wir keine Chance haben, das schriftlich zu kriegen, wurde mir deutlich gesagt“, erklärte Bürgermeister Klaus Schumacher.
Dass es Post des Innenministeriums in der Sache gab, bestätigte ein Sprecher der Bezirksregierung auf Anfrage. „Es gibt einen Erlass des Ministeriums“, so André Kiese. „Den haben wir der unteren Kommunalaufsicht schriftlich per E-Mail mitgeteilt“.