Der Landrat wies den Kreisvertreter an, gegen den Ankauf zu stimmen, und suchte nach dem verlorenen Votum nach Auswegen. Ein Motiv bleibt laut Prüfern offen.
Bericht des RechnungsprüfungsamtesFlugplatzaffäre Hangelar: Prüfer sehen keine Begünstigung durch Landrat

Die Flugzeugwerft am Flugplatz Hangelar steht auf dem Grundstück, um das die Diskussion entbrannt ist.
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Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Hangelarer Flugplatzaffäre entlastet Landrat Sebastian Schuster in einem zentralen Punkt: Die Prüfer fanden keine Hinweise auf eine beabsichtigte Begünstigung des Bonner Unternehmers Eberhard Penz. Zugleich dokumentiert das Papier, dass Schuster dem Kreisvertreter in der Flugplatzgesellschaft eine Abstimmungsvorgabe machte und nach einem verlorenen Votum nach Wegen suchte, um den Kauf zu stoppen.
Prüfauftrag der Kreistagsfraktionen
Die Kreistagsfraktionen beantragten die Prüfung, um mögliche Einflussnahme und die Beteiligungspflicht des Kreistags zu klären. Das Amt prüfte die Unterlagen und befragte neben Landrat Schuster auch andere Beteiligte. Am 16. November soll der Bericht im Rechnungsprüfungsausschuss beraten werden.
Vorgabe als Weisung verstanden
Auslöser ist ein rund 3000 Quadratmeter großes Grundstück mit Flugzeugwerft in Sankt Augustin. Die Flugplatzgesellschaft Hangelar (FGH) besitzt ein Ankaufsrecht; ihre Gesellschafterversammlung sprach sich für dessen Ausübung aus. Stadtwerke und Kreis halten zusammen 88 Prozent der FGH-Anteile. Der Kaufpreis beträgt 400.000 Euro. Die Verkaufsmitteilung löste eine achtwöchige Frist aus, während Verwaltung und Gremien nach der Kommunalwahl noch ihre Arbeit aufnahmen.
Drei Tage vor der Sitzung am 12. Dezember 2025 schrieb Schuster an Flugplatzgeschäftsführer Michael Rudersdorf und Finanzamtsleiter Björn Bourauel: „Alea iacta sunt! (Die Würfel sind gefallen, Anm. d. Red.) Bitte gegen die Ausübung des Ankaufsrechts votieren!“ Er vermisste eine Abstimmung mit dem Oberbürgermeister von Bonn und dem Bürgermeister von Sankt Augustin – obwohl beide nicht den FGH-Gremien angehörten. Stabsstellenleiter Mehmet Sarikaya verstand die Vorgabe laut Bericht als Weisung und fühlte sich nicht ausreichend informiert.

Landrat Sebastian Schuster.
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Kritik an einseitiger Risikobetrachtung
Die FGH stimmte dennoch für den Ankauf. Danach habe Schuster mit der „Bonner Seite“ darüber gesprochen, wie sich der Kauf „alternativ stoppen“ ließe. Warum der Landrat den demokratischen Entscheidungsprozess nachträglich umkehren wollte, bleibe offen, so die Prüfer. Den Kreistag musste man nach ihrer Einschätzung nicht beteiligen: Es sei ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Kritik übt das Amt an der einseitigen Risikobetrachtung: Die strategische Bedeutung – auch als mögliche kritische Infrastruktur nahe der Bundespolizei – sei zu kurz gekommen.
Mögliches Motiv bleibt ungeklärt
Ungeklärt bleibt das mögliche Motiv. Penz soll ebenfalls an der Werft interessiert gewesen sein und gilt als CDU-Großspender. Hermes zufolge habe Udelhoven in einem 43-minütigen Telefonat berichtet, dass Schuster Penz wegen seiner CDU-Wahlkampfspenden entgegenkomme. Udelhoven bestätigte das Gespräch, bestritt jedoch den Inhalt. Die Prüferin konnte die Aussagen nicht auflösen. Die Stadtwerke erklärten, Co-Dezernent Christian Siegberg sei unbefugt zum Verzicht auf das Ankaufsrecht angewiesen worden; sie leiteten ein Compliance-Verfahren ein. Schuster und Oberbürgermeister Guido Déus wiesen unzulässige Einflussnahme zurück und verwiesen auf Risiken sowie mangelnde Wirtschaftlichkeit. Die SPD hält weitere Aufklärung durch eine Staatsanwaltschaft für nötig. Trotz des ausgeübten Ankaufsrechts liegt bislang kein notariell beurkundeter Kaufvertrag vor.
Kommunikation und fehlender Beleg
Das Amt kritisiert Ungenauigkeiten und Verzögerungen in der Geschäftsführung. Schusters anfängliche Bedenken hätten laut Bericht nicht mit einer Begünstigung Penz’ zusammengehangen. Seine unwirschen Reaktionen führt es auf Ärger über die aus seiner Sicht mangelhafte Arbeit des Geschäftsführers zurück. Sachlichere Kommunikation hätte den Prüfauftrag womöglich verhindert. Ein Beleg für die Begünstigung fehlt; Schusters besonderes Engagement bleibt unerklärt. (jv)
