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Gericht in Siegburg64-Jähriger aus Sankt Augustin wegen Missbrauchs verurteilt

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Eine Treppe, von Laternen eingerahmt, führt zum Eingang eines weißen Gebäudes mit vielen Fenstern. Auf einem Schild mit dem Wappen von Nordrhein-Westfalen stehen die Bezeichnungen Amtsgericht und Arbeitsgericht.

Das Amtsgericht in Siegburg: Elf Jahre nach der Tat wurde der Missbrauch einer Neunjährigen verhandelt.

Elf Jahre nach der Tat verurteilte das Siegburger Schöffengericht einen Mann aus Sankt Augustin wegen Kindesmissbrauchs. 

Neun Jahre alt war das Mädchen, als der Vater ihrer Freundinnen sie missbrauchte. Jahre später, als das Verdrängte wieder hochkam, die psychische Belastung immer stärker wurde, zeigte die heute 20-Jährige ihn an.

Prozess in Siegburg: Der Angeklagte gestand den sexuellen Übergriff

Vor dem Schöffengericht legte der 64-Jährige jetzt ein Geständnis ab. Im Jahr 2011 war das Mädchen zum Übernachtungsbesuch bei dem arbeitslosen Handwerker, der seine Zwillingstöchter allein aufzog. Damals geschah der erste Übergriff; als das eingeschüchterte Kind fragte, was er da mache, ließ er von ihm ab, um sich ihm kurz darauf wieder zu nähern. Die Töchter hatte er unter einem Vorwand aus dem Raum geschickt.

Die Anklage stützte sich allein auf die Anzeige der Schülerin. Der Angeklagte habe durch sein Geständnis der Frau eine Aussage erspart, das würdigte das Gericht als erheblich strafmildernd. Ebenso, dass er keine Vorstrafen hat und die Tat rund elf Jahre zurückliegt.

Das Opfer hat bis heute Angst vor Männern und ist in Therapie

Strafschärfend wirkten sich die Ausnutzung des Vertrauensverhältnisses und vor allem die Folgen aus. Sie befinde sich seit 2015 in psychiatrischer Behandlung, ambulant und für einige Monate stationär, schilderte die junge Frau.

Sie habe Angst vor Menschen, vor allem vor Männern, leide unter Ess- und Schlafstörungen. Hobbys habe sie aufgegeben. „Alles Negative überschattet das Positive, ich möchte zeitweise nicht mehr leben.“

Der Hartz-IV-Empfänger wurde zu einer Haftstrafe von 16 Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Er muss die Kosten des Verfahrens, seine Auslagen und die Kosten für die psychosoziale Betreuung der Frau zahlen.

Eine DNA-Probe wollte er nicht abgeben, „es bleibt abzuwarten, wie das Landgericht das sieht“, sagte der Vorsitzende Richter Herbert Prümper. Das Urteil ist rechtskräftig.

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