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Helfershelferin freigesprochenKupferdieb aus Sankt Augustin erhält Haftstrafe und muss in den Entzug

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Eine Hand greift in einen Haufen voller Kupferrohre.

Blick auf Kupferrohre (Symbolbild)

Ein 27-Jähriger hatte rund 50 Kupferfallrohre geklaut und über eine Helfershelferin zu Geld gemacht. Die 44-Jährige wurde freigesprochen, der Angeklagte muss in eine Entziehungsanstalt und eine Haftstrafe absitzen.

Der Täter streifte nachts durch die Straßen und suchte die Hauswände ab, das Werkzeug griffbereit. Sein Diebesgut, rund 50 Kupferfallrohre, ließ er beim Schrotthändler versilbern. Transportiert wurde das Metall in einem – ebenfalls entwendeten – Einkaufswagen vom nahe gelegenen Discounter. Der notorische Kriminelle stand jetzt mit einer Helfershelferin vor dem Siegburger Schöffengericht.

Die zweifache Mutter aus Sankt Augustin hatte dem Bekannten aus der Nachbarschaft einen Gefallen tun wollen, so schilderte es die 44-jährige Angeklagte. Fünfmal juckelte sie mit dem Rollkorb ins 800 Meter entfernte Gewerbegebiet, legte beim Schrotthändler ihren Personalausweis vor und strich für die insgesamt etwa 150 Kilogramm Kupfer rund 1700 Euro ein, die sie dem 27-Jährigen übergab. Ihr Lohn: jeweils 20 Euro und eine Dose Tabak.

Ihr Bekannter habe ihr gesagt, er habe keinen Ausweis und könne daher das Metall nicht verkaufen. Von seinem Hausverbot habe sie nichts gewusst.

Alkoholproblem, Drogen und psychische Krankheit

Das Kupfer stammte nach seinen Angaben von der Baustelle, auf der er arbeitete. Das habe sie ihm geglaubt.

Gearbeitet hat der Angeklagte so richtig noch nie in seinem Leben, er hat keinen Schulabschluss und keine Ausbildung, lebte von Hartz IV, sammelte ein Dutzend Vorstrafen und saß immer wieder in Haft. In den Gerichtssaal wurde er aus der JVA vorgeführt, mit Fußfesseln.

Die Taten, außer den Regenrohren stahl er auch Parfüm in einem Großmarkt im Wert von mehreren Hundert Euro, seien der Beschaffungskriminalität zuzuordnen, sagte sein Strafverteidiger. Sein Mandant habe ein Alkoholproblem, nehme auch Drogen. Dazu kommt laut ärztlichem Gutachter eine psychische Krankheit, der Mann höre Stimmen, was ihn quäle. Die seien weniger vernehmbar, wenn er seine Sinne betäube.

Angeklagter ist seit seiner Jugend süchtig

Werde die Sucht, die in der Jugend begann, nicht professionell und über eine lange Zeit therapiert, ändere sich auch nach einer Verurteilung nichts. Aus eigener Kraft werde es der Angeklagte, der keinerlei feste soziale Struktur hat, nicht schaffen. Das Gericht ordnete die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Und verhängte zwei Haftstrafen, einmal ein Jahr und sechs Monate, einmal zwei Jahre und acht Monate, so dass der Angeklagte in den kommenden Jahren nicht auf freien Fuß gesetzt wird. Seine Bekannte, angeklagt wegen Hehlerei in fünf Fällen, wurde freigesprochen. Ihr sei nicht nachzuweisen, dass sie von den Diebstählen wusste, so das Gericht.

Die Geschädigten werden wohl auf ihren Kosten sitzenbleiben, der Schaden wird auf 15.300 Euro geschätzt. Und auch der Staat werde wohl den Ertrag von 1755 Euro nicht einziehen können, vermutet der Strafverteidiger: „Mein Mandant ist arm wie eine Kirchenmaus.“

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