In einem Café in Sankt Augustin wurde mit fünf Waffen gehandelt. Eine DNA-Spur half dabei, einen der Beteiligten zu überführen.
In Siegburg vor GerichtMann vermittelt Verkauf von fünf Waffen in Sankt Augustiner Café

Das Siegburger Schöffengericht entschied über einen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. (Symbolbild)
Copyright: dpa
Der Handel ging schnell über den Tisch: Fünf Waffen, darunter eine Maschinenpistole, wechselten in einem Café in Sankt Augustin den Besitzer. Einer der Beteiligten saß jetzt wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vor dem Siegburger Schöffengericht. Eine DNA-Spur an der Frischhaltefolie, in die die heiße Ware eingepackt war, hatte ihn überführt.
Der 33-Jährige war wohl nur der Vermittler, eine monatelange Observation der Polizei habe keine weiteren Hinweise ergeben, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Wilbrand. Das Treffen im Frühjahr 2021 sei ein Gefallen für einen guten Freund aus Köln gewesen, Boxer wie er, schilderte der Angeklagte. Dass in dem Treff neben einer Moschee nicht nur Tee getrunken wurde, war ihm bekannt: „Ich habe damals um die Ecke gewohnt, war oft da und habe dort auch mal eine Handgranate gesehen.“
Ich habe damals um die Ecke gewohnt, war oft da und habe dort auch mal eine Handgranate gesehen.
Die fünf Waffen habe er aus Neugier in die Hand genommen. Gezahlt wurde in bar, rund 11.000 Euro, der Freund holte, bevor er heimfuhr, noch sein Handy aus der Wohnung: „Wir hatten sie dort gelassen wegen der Ortung.“ Revolver, Pistolen, Magazine und Munition landeten schließlich in Süddeutschland, der Käufer sitzt ebenso in U-Haft wie der Mann aus Köln, dem demnächst an der Großen Strafkammer der Prozess gemacht wird. Der Kampfsportler, in der Szene „Der Große“ genannt, hat laut Staatsanwaltschaft einiges auf dem Kerbholz.
Schöffengericht verhängte Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren
Wer die fünf Waffen in dem Café verkauft hat, blieb im Dunkeln. „Den Namen zu nennen ist meinem Mandanten zu gefährlich“, sagte sein Verteidiger. Der Richter teilte diese Einschätzung: „Da hat es manchen schon dahingerafft.“ Der 33-Jährig, Bürgergeld-Empfänger und Aushilfstürsteher, sei eine „schillernde Persönlichkeit“, dessen Behauptung, von nur 900 Euro im Monat zu leben, schenke das Gericht keinen Glauben, so Wilbrand. Es sei höchste Zeit, mit legaler Arbeit Geld zu verdienen. Sonst drohe Gefängnis.
Das Schöffengericht verhängte wegen Beihilfe eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren, die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre. Die letzten Vorstrafen, unter anderem wegen Fahrens ohne Führerschein, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Erpressung, Dopings und Urkundenfälschung, liegen länger zurück. Ein Verfahren wegen Betrugs war 2022 im Sande verlaufen: Die Behörden hatten den Porsche Panamera, mit dem der Hartz-IV-Bezieher herumkurvte, beschlagnahmt, mussten das Luxusauto aber wieder herausgeben. Der 33-Jährige ist offiziell nur der Nutzer, die Raten zahlt die Familie ab.
Französische Ermittler lasen Handys aus
Das Verfahren gegen den Sankt Augustiner war nur ein „Abfallprodukt“ aus den Ermittlungen gegen den großen Fisch aus Köln. Dieser und seine Kundschaft nutzten für die Waffenbestellungen Krypto-Handys, die verschlüsselten Inhalte seien von Ermittlern in Frankreich ausgelesen worden, berichtete Richter Ulrich Wilbrand: „In Deutschland dürfen wir das nicht.“
Die fünf Schusswaffen, darunter eine Maschinenpistole, die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fällt, waren unbenutzt. Die Fahnder fanden sie im Auto des Käufers aus Baden-Württemberg. Er habe sie „zum Spaß“ erworben, gab er an. (coh)
