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Nach Brand in LondonSankt Augustin schreibt Eigentümer von Hochhäusern an

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Sankt Augustin – Der Brand in London und die Evakuierung eines Hochhauses in Wuppertal haben die Verantwortlichen bei der Stadt Sankt Augustin aufhorchen lassen.

Ein Blick in die Akten der Bauaufsicht ergab jedoch keine Hinweise, dass an den 29 sehr hohen Gebäuden in Menden und Niederpleis feuergefährliche Materialien verbaut wurden.

Das teilte Stadtsprecherin Eva Stocksiefen auf Anfrage mit. Die Eigentümer der Wohntürme – in der Regel nicht einzelne Privatleute, sondern zumeist größere Immobiliengesellschaften oder Eigentümergemeinschaften – erhalten jetzt aber Post von der Verwaltung. Darin werden sie gebeten, über Sanierungs- und Umbaumaßnahmen der vergangenen Jahre Auskunft zu geben.

Brandschau nur alle sechs Jahre

Denn in den amtlichen Unterlagen finden sich lediglich die Ergebnisse der jeweiligen Brandschau, die regulär nur alle sechs Jahre stattfindet. „Unter Umständen sind diese nicht mehr aktuell“, so Stocksiefen.

Nicht jeder der markanten Bauten im Wohnpark Niederpleis, an der Johannesstraße, der Ankerstraße und der Kaiserstraße in Menden, zähle offiziell zu den Hochhäusern, für die eine Sonderbauverordnung gilt. Laut Definition gilt als Hochhaus in Deutschland ein Bau, in dem der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes mehr als 22 Meter über der Geländeoberfläche liegt. Hintergrund: Feuerwehrdrehleitern erfüllen nur eine sogenannte Nennrettungshöhe von 23 Metern. Zusätzliche Brandschutzvorkehrungen wie abgetrennte Fluchttreppenhäuser sind vorgeschrieben. Die Stadt habe laut Stocksiefen aber auch ein Auge auf Gebäude, die annähernd diese Höhe erreichen und nicht unter die Sonderbauverordnung fallen.

Bei den Brandschauen nehmen Fachleute der Freiwilligen Feuerwehr, der Bauaufsicht und der Experte für den vorbeugenden Brandschutz die Objekte unter die Lupe, schauen auch nach brennbaren Gegenständen auf Balkonen, im Flur oder in Kellergängen und nach Veränderungen an der Fassade, Fenster, Brüstungen.

Nachweis über Sanierung

Diese seien nicht genehmigungspflichtig und Sache der Eigentümer, teilte die Sprecherin mit. Zur Brandschau müssten dann nur Nachweise vorgelegt werden über die Art der Arbeiten und das verwendete Material.