ProzessSankt Augustiner verprügelt während Video-Konferenz seinen Hund mit einem Kabel

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Ein Hund spielt mit Seifenblasen.

Weil er einen Mini-Bullterrier quälte, musste sich ein Sankt Augustiner vor dem Amtsgericht verantworten. (Symbolbild)

Im Home-Office mit einem Problemhund, das ging nicht gut. Ein Sankt Augustiner Versicherungskaufmann rastete vor laufender Kamera aus.

Wegen Tierquälerei musste sich ein Sankt Augustiner Versicherungskaufmann vor dem Amtsgericht verantworten. Ja, er sei während einer Videokonferenz im Home-Office ausgerastet, räumte der Angeklagte ein. Doch die ihm vorgeworfenen, massiven Taten habe er nicht begangen.  

Seine Ex-Freundin war im Januar 2022 mit dem Mini-Bullterrier zu ihm gezogen, schilderte der 34-Jährige. Es sei ein Problemhund aus illegaler Zucht gewesen, mit psychischen und körperlichen Beeinträchtigungen. Er arbeitete wegen Corona komplett im Homeoffice, sie außer Haus.

Angeklagter muss ein Monatsgehalt an das Tierheim Troisdorf zahlen

In einer Video-Konferenz sei passiert, „was nie hätte passieren dürfen“, so der Angeklagte. Es war eine Stresssituation, der Hund habe - wieder einmal - massiv gestört, er griff nach einem Kabel und schlug das Tier, das Striemen und Hämatome davontrug. „Ich habe total die Kontrolle verloren. Das tut mir sehr leid.“

Bei einem zweiten Vorfall habe er mit einem Kauknochen nach dem Hund geworfen und diesen am Kopf getroffen. Nach dem Aus der Beziehung nach sieben Monaten habe die Hundebesitzerin ihn auch für Verletzungen verantwortlich machen wollen, die sich das Tier im Laufe der Zeit selbst zugefügt habe, indem es zum Beispiel an den Zehennägeln knabberte und zog. Die angeblichen massiven Quälereien habe es nicht gegeben. 

Es ging der Besitzerin wohl auch um einen Ausgleich der Kosten, so seine Vermutung. „Wir waren ständig mit dem Bullterrier beim Tierarzt.“ Die Rechnungen häuften sich. Der Hund habe auch unter Unverträglichkeiten gelitten, brauchte teure Spezialnahrung. 

Die als Zeugin geladene Ex-Freundin, die den 34-Jährigen erst nach ihrem Auszug angezeigt hatte, war vor Gericht nicht erschienen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft stellte Richter Herbert Prümper das Verfahren gegen den bislang unbescholtenen Angeklagten gegen Auflagen ein. Er muss eine Geldbuße in Höhe eines Nettogehalts von 2400 Euro an das Tierheim in Troisdorf zahlen. 

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