Eine Rentnerin aus Sankt Augustin soll seit Jahren ihre Nachbarn tyrannisieren. Sie stand jetzt wegen Brandstiftung vor dem Siegburger Amtsgericht. Wichtigstes Beweisstück: Eine Zigarettenkippe mit ihrer DNA.
DNA-Spuren an ZigaretteSankt Augustiner Rentnerin steht wegen Brandstiftung vor Gericht

Vor dem Sieburger Schöffengericht landete ein seit Jahren schwelender Nachbarschaftsstreit.
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Ein seit Jahren schwelender Nachbarschaftsstreit hatte einen brandgefährlichen Tiefpunkt: Ein 37-Jähriger aus Sankt Augustin fand in seinem Keller eine Zigarettenkippe und angekokeltes Papier. Er zeigte die mutmaßliche Verursacherin an. Die 69-Jährige musste sich nun eineinhalb Jahre später vor dem Schöffengericht wegen versuchter vorsätzlicher Brandstiftung verantworten.
Die Parteien trafen sich nicht zum ersten Mal vor dem Kadi. Die Seniorin wurde bereits mehrfach verurteilt unter anderem wegen Beleidigung der Familie und wegen Vortäuschens einer Straftat. Im Prozess sagte sie, dass sie die Leute aus dem Nachbarhaus eigentlich gar nicht kenne.
Nachbarschaftstreit in Sankt Augustin entzündete sich an Kinderlärm
Ihr Ehemann, 83, erklärte im Zeugenstand die Lage: Entzündet habe sich der Streit am Lärm der spielenden Kinder, die nachmittags auf dem Gehweg Rollschuh fuhren. Seine Frau hätte um Ruhe gebeten, daraufhin wäre der Vater, der 37-Jährige, ausfallend geworden.
„Ob das stimmt, wissen wir nicht“, kommentierte der Vorsitzende Richter Ulrich Wilbrand die Schilderungen. Und zitierte aus den vorangegangenen Urteilen, dass die Angeklagte vor Zeugen nicht nur einmal mit Schimpfworten nur so um sich geworfen hat. Auch die Polizei und das Gericht verschonte sie nicht. Die spielenden Kinder wurden ebenfalls zur Zielscheibe: Die Rentnerin warf mit Gegenständen nach ihnen.
Die Zigarettenkippe gehörte unstreitig ihr. Das ergab ein DNA-Abgleich. Wie diese auf das Papier in den Keller gekommen war, das wurde vor Gericht nicht geklärt. Für den Strafverteidiger sah das Ganze nach einer Inszenierung aus, um seiner Mandantin etwas unterzuschieben. Der Gatte der Angeklagten mutmaßte, dass die Nachbarsfamilie den Stummel vielleicht aus dem Müll gefischt und im eigenen Keller platziert habe.
Theoretisch hätte die Glut der Kippe das Papier entzündet können und die Flammen dann auf den Holzverschlag übergreifen können, erläuterte der Brandermittler der Polizei. Praktisch hatte der glimmende Rest noch nicht einmal das Werbeblättchen geschwärzt, die braunen Ecken stammten offenbar von vergeblichen Versuchen, das Papier zu entflammen.
Sankt Augustinerin muss Geldbuße in Höhe einer Monatsrente zahlen
Die Frage sei, ob überhaupt jemand einen Brand verursachen wollte, wandt die Staatsanwältin ein. Die Szenerie hatte zumindest die verfeindeten Nachbarn und auch andere Bewohner des Mehrfamilienhauses in Angst und Schrecken versetzt.
Der Tatvorwurf lautete am Ende lediglich „versuchte Sachbeschädigung“, weil die Materialien im Keller des Maler und Lackierers durch eine Rauchentwicklung hätten Schaden nehmen können. Das Verfahren wurde mit Zustimmung aller eingestellt gegen eine Geldbuße von 750 Euro, so hoch ist die Monatsrente der 69-Jährigen.
Der Nachbar zeigte sich ebenfalls zufrieden: „Seit dem Vorfall damals ist jedenfalls Ruhe.“

