Zwei Jahre lebte ein Kater umständehalber bei einem „Pflegevater“. Auf Rückgabe verklagt, behauptet der, das Tier sei an Ostern verendet.
Besitzerin skeptischKatzenfreunde streiten sich vor Siegburger Gericht um Kater Findus

Um Kater Findus streiten sich vor dem Amtsgericht Siegburg die Eigentümerin und der „Pflegevater“.
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Um die Herausgabe eines angeblich toten Katers haben sich am Montag vor dem Siegburger Amtsgericht die Tier-Eigentümerin und der von ihr vorübergehend mit der Betreuung beauftragte „Pflegevater“ gestritten. Da sich die beiden Parteien nicht einigen konnten, wird Amtsrichter Jan Peter Anfang Oktober ein Urteil verkünden.
„Findus“ ist - oder war - der Name des Stubentigers, dessen Wohl und Wehe bei dieser hybrid geführten Verhandlung im Mittelpunkt stand. Während der Richter und der Beklagte im Saal saßen, waren die Klägerin und ihre auf Tierrechte spezialisierte Anwältin Melanie Fritz jeweils per Video zugeschaltet. Aus den Vorträgen ergab sich, dass die Katzen-Besitzerin 2023 zu einem längeren Auslandsaufenthalt nach Spanien musste, um ihre dort lebenden, schwer erkrankten Eltern zu pflegen. Einen ihrer beiden Kater nahm sie mit auf die Iberische Halbinsel, Findus dagegen wollte sie die lange Autofahrt nicht zumuten und bat den Bekannten um Hilfe. Der willigte ein, gewöhnte sich mit der Zeit aber so sehr an den kleinen Kerl, dass er ihn Jahre später nicht mehr herausrücken wollte.
Beklagter Katzenfreund räumt freimütig Lüge ein
Stattdessen behauptete er bereits bei einer ersten Rückforderung im November 2025, dass Findus nicht mehr lebe. Im Prozess räumte er jetzt freimütig ein, dass das gelogen war: „Ich wollte nicht, dass er wieder zu ihr zurückmusste.“
Pech nur für den Angeklagten, dass sein kleiner Freund nach dem angeblichen Ableben noch im Fenster der Wohnung gesehen wurde. Es folgte die Klage, die der Beklagte mit einer den Richter nicht wirklich zufriedenstellenden und auch nicht richtig neu klingenden Einlassung konterte: Findus sei am Ostersonntag 2026 überfahren worden. Das habe ihm eine Bekannte mitgeteilt und ihm einen Screenshot eines entsprechenden Facebook-Eintrags geschickt. Er selbst sei nicht auf Facebook.
Klägerin will „auf keinen Fall“ eine Abfindung
Die Klägerin und ihre Anwältin wiesen nicht nur mit leichter Ironie darauf hin, dass das dann ja schon Findus’ zweiter Tod gewesen sein müsste, sondern auch darauf, dass der Facebook-Kater laut Posting nicht gechipt gewesen sei, Findus aber sehr wohl. Überdies habe der wahre Findus eine andere Fellfarbe. Der Beklagte blieb aber dabei: „Der Kater ist tot. Ich kann nicht zaubern und ihn zum Leben wiedererwecken.“
Auch den weiteren Hinweis der Klägerin, dass bei ihm mittlerweile permanent die Rollläden heruntergelassen seien, wies er zurück: „Das liegt an meiner Schichtarbeit.“ Richter Peter wies den Mann schließlich darauf hin, dass seine bisherige Begründung, weshalb er Findus nicht zurückgeben könne, obwohl er eigentlich ja dazu verpflichtet sei, ein bisschen sehr dürftig sei.
Die Klägerin wiederum fragte der Richter, ob eine gütliche Einigung in Form einer Abfindung denkbar sei. Denn die Frau könne zwar mit einem Urteil einen Gerichtsvollzieher losschicken, wenn der dann aber keinen Kater mehr vorfinde, gehe das ins Leere. „Auf keinen Fall“, antwortete die Katzenfreundin augenscheinlich fest entschlossen.
Für Tierrechts-Spezialistin Melanie Fritz ist der für den Laien recht spektakuläre Fall so ungewöhnlich nicht. Die Juristin aus Herne hat nach eigenem Bekunden häufig Fälle, in denen Personen sich über das Eigentum an Tieren streiten. Fritz: „Ganz besonders häufig sind Fälle von Paaren, die sich getrennt haben und über den gemeinsamen Hund streiten.“
Das Urteil soll am 5. Oktober verkündet werden.
