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Angeklagt wegen StraßenraubSiegburger Richter schicken 18-Jährigen zum Entzug

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Symbolbild.

Siegburg – Für Opfer von Gewalttaten ist es oft schwer erträglich, dass es in Gerichtsverfahren vor allem um den Täter geht, seine Kindheit, seine Defizite, seine Motive. Vor dem Jugendgericht wiegt das umso schwerer, weil hier der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht und nicht die Strafe.

Nicht zum ersten Mal steht er vor Gericht

So auch bei einem 18-jährigen Handtaschenräuber, der zum wiederholten Mal vor dem Kadi stand. Der junge Mann war zwar schon volljährig, als er einer 78-Jährigen im Februar die Handtasche von der Schulter riss, im Strafrecht gilt er aber bis zum Alter von 21 Jahren als Heranwachsender, für den immer noch das Jugendamt zuständig ist.

Die generellen Lebensumstände – der Ledige lebt noch bei seinen Eltern und arbeitet nicht – sprechen aus Sicht von Staatsanwaltschaft und Jugendrichterin Kristin Stilz ebenfalls für die Anwendung des Jugendstrafrechts. Der Angeklagte müsse „an die Hand genommen werden“, sagte sein Verteidiger.

Zum Drogenmix gehört Heroin

Alle Sanktionen, die die Justiz bislang verhängt hatte, halfen nicht. Termine bei der Jugendberufsberatung kamen nicht zustande; der Angeklagte nahm auch nicht an dem „Betäubungsmittelkurs“ teil, im bislang letzten Prozess vor viereinhalb Monaten verhängt, um den damaligen Cannabismissbrauch in den Griff zu bekommen.

Mittlerweile konsumiert er nach eigenen Angaben einen Drogenmix, darunter Heroin in hoher Dosis. Ein Methadonprogramm hat er abgebrochen. „Ihm bleibt nur der Tod oder das Gefängnis“, stellte der Verteidiger fest.

Man müsse den Druck erhöhen, da waren sich alle einig. Wenn der Angeklagte sich nicht innerhalb weniger Tage freiwillig zur Drogenberatung der Diakonie begebe zwecks Entgiftung und Therapie, erfolge ein zweiwöchiger Dauerarrest, aus dem er sicherlich nach zwei Tagen in die Klinik komme, sagte die Richterin: Das sei dann eine Zwangsentgiftung. „Sie sehen uns ratlos“, sagte die Staatsanwältin.

Gericht verhängt Jugendarrest

Das Gericht verhängte zusätzlich einen Jugendarrest von zwei Wochen. Dieser könne bei erfolgreicher Therapie zurückgestellt werden. Der jugendliche Räuber hatte keine Beute gemacht: Tatzeugen nahmen ihm die Handtasche ab und gaben sie der Seniorin zurück. Mit seinem Geständnis, betonte die Richterin, habe er dem Opfer eine belastende Aussage vor Gericht erspart.