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Gericht19-Jährige nach Brandstiftungen in Hürth und Siegburg in Klinik eingewiesen

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Das Bild zeigt die Außenansicht des Landgerichts Köln mit dem Schriftzug „Landgericht“ über dem Gebäudeeingang.

Das Kölner Landgericht ordnete in dem Fall der 19-jährigen Brandstifterin eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. (Symbolbild)

Eine 19-Jährige, die mehrfach Brandstiftung begangen haben soll, wurde vom Kölner Landgericht in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. 

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit endete vor dem Kölner Landgericht das Verfahren gegen eine 19-Jährige. Der Anklage zufolge hatte sie teilweise noch als Jugendliche Brandstiftungen begangen, die erhebliche Schäden verursachten. Schauplatz des Geschehens waren jeweils betreute Kinder- und Jugendeinrichtungen. Dort habe sie gelebt, da sie aus schwierigen Verhältnissen komme.

Die erste und, hinsichtlich des Schadens, gravierendste Tat datiert vom 30. Juni 2019: Im Alter von 15 Jahren soll sie in einer Siegburger Wohneinrichtung für Minderjährige ein Feuer gelegt haben, indem sie in einer Tiefgarage Altpapier und Kartons anzündete. Höhe des Schadens: rund 500.000 Euro.

Kölner Landgericht ordnet Unterbringung in Psychiatrie an

Einen weiteren Fall von Brandstiftung, für den ebenfalls sie verantwortlich zeichnen soll, gab es am 18. Dezember 2020 in Hessen. Dort soll sie in einer Wohngruppe in Fritzlar Handtücher angezündet haben, woraus sich ein Schaden von etwa 230.000 Euro entwickelte. In Hürth war es ein Bett, wiederum in einer Jugendeinrichtung, das sie in Brand gesteckt habe. Hier nannte die Staatsanwaltschaft einen Schaden von 10.000 Euro.

Da Hürth als letzter Tatort in die Zuständigkeit des Kölner Landgerichtes fällt, wurde dort verhandelt – zunächst unter Ausschluss der Öffentlichkeit, dann wurde kurzzeitig die Öffentlichkeit zugelassen, um dann wieder ausgeschlossen zu werden. Zu den Hintergründen ist daher nichts bekannt. Das Gericht teilte lediglich mit: „Die Unterbringung der Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus wird angeordnet.“ Schon vorher war sie vorläufig dort untergebracht. (jot)