Prozess in SiegburgTroisdorfer muss 10.000 Euro für illegales Glücksspiel zahlen

Symbolbild.
Copyright: dpa
Troisdorf/Siegburg – Der Haftbefehl machte offenbar genügend Druck: Ein Angeklagter, der im Juni nicht zum Prozess erschienen war, stellte sich jetzt der Justiz. Der 36-Jährige räumte ein, sieben Monate lang illegale Glücksspielautomaten in einer Troisdorfer Bar betrieben zu haben.
Den Gewinn von 10.000 Euro will er nicht allein eingestrichen, sondern mit dem Barbetreiber geteilt haben. Der Gastronom hatte das in der Hauptverhandlung Anfang Juni indes anders dargestellt, den 36-Jährigen als Drahtzieher benannt und sich selbst als kleinen Fisch bezeichnet, der mit einer Provision von 200 Euro im Monat abgespeist wurde.
Angeklagter arbeitet als „Manager" in Albanien
Das Schöffengericht unter Vorsitz von Herbert Prümper erwog zunächst, den Prozess zu vertagen, um einen Dolmetscher dazu zu holen. Es bestünden erhebliche Zweifel, ob der Angeklagte, ein gebürtiger Albaner, der Verhandlung folgen könne.
Dessen Strafverteidigerin versicherte, dass der Mann mit Wohnsitz in Troisdorf alles verstehe. Er könne sich nur nicht so gut äußern.
Ein zweiter Prozesstermin sei für den Angeklagten mit Schwierigkeiten verknüpft. Denn der 36-Jährige, der keinen Beruf erlernt hat, ist nach eigenen Angaben als „Manager“ für eine deutsche Firma in Sachen Gastronomie überwiegend in Albanien tätig und verdient monatlich 1050 Euro. Außerdem sei seine dort lebende Mutter sehr krank.
Das könnte Sie auch interessieren:
Das Gericht stellte schließlich einen Strafbefehl aus, den der bislang nicht vorbestrafte Angeklagte sofort und ohne Regung akzeptierte. Er erhält eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten und muss 10.000 Euro an die Landeskasse zahlen, den Gewinn, den er nach Schätzungen durch seine illegalen Aktivitäten von Mai bis Dezember 2019 eingestrichen hat.
Den Strafbefehl könne er sich zu Hause gut durchlesen und im Zweifelsfall Widerspruch einlegen, sagte Prümper. In diesem Fall gebe es eine erneute Hauptverhandlung, aber mit Dolmetscher.
Ob der Troisdorfer die 10.000 Euro selbst zahlt, blieb offen
Ob der 36-Jährige selbst die Summe aufbringen wird, sein Kompagnon die Hälfte übernimmt oder gar ein Dritter, ein bislang unbekannter Hintermann zahlt, das blieb offen. Der Richter formulierte seine Zweifel: Er habe den Eindruck, dass der Angeklagte nicht so genau wisse, warum er hier sitze. Wäre er wirklich kein Strohmann, sondern der Haupt-Drahtzieher, hätte sein Kompagnon wohl nicht so bereitwillig seinen Namen preisgegeben.
Der 46-jährige war im Juni unter anderem wegen unerlaubten Glücksspiels, Beihilfe zum Wucher und Handel mit illegalen Potenzmitteln zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Er wurde von einem renommierten Bonner Strafverteidiger vertreten.
Aufgeflogen waren die beiden bei einer Telefonüberwachung. Für den ursprünglichen Hauptvorwurf der Anklage, die Zwangsprostitution, fanden sich aber keine Beweise.

