Gerade aus der Haft entlassen, soll ein Lohmarer seine Internet-Betrügereien fortgesetzt haben. Der 30-Jährige schwieg vor Gericht
GerichtLohmarer soll nach vier Jahren in Haft Internet-Betrügereien fortgesetzt haben

Ein 30 Jahre alte Lohmarer ist am Amtsgericht Siegburg angeklagt. (Symbolbild)
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Vier Jahre saß ein Lohmarer im Gefängnis, wegen Betrügereien großen Stils im Internet. Sechs Wochen nach der Entlassung soll der 30-Jährige weitergemacht haben, diesmal unter falschem Namen Software-Lizenzen bestellt und nicht bezahlt und über Kleinanzeigen verkauft haben. Vielerorts ploppten Anzeigen auf, einige Fälle wurden vor dem Siegburger Schöffengericht verhandelt.
Der Angeklagte machte nur Angaben zur Person: Hauptschulabschluss am Berufskolleg, drei abgebrochene Ausbildungen, selbstständig in der Branche Musikdigitalisierung, Netto-Monatseinkommen 2500 Euro. Zu den Betrugsvorwürfen: kein Wort.
Die Kontonummer führte zum Verdächtigen aus Lohmar
Die Ermittler entdeckten nur eine einzige Verbindung zu ihm. Von Januar bis März 2022 hatten Käufer auf sein Konto das Geld für die Second-Hand-Lizenzen überwiesen, die per Ebay-Kleinanzeigen jeweils für einige Hundert Euro offeriert worden waren. Da die kurz zuvor gekaufte Original-Software aber nie bezahlt worden war, sperrte der Berliner Händler die Lizenzen umgehend. So flog der Betrug auf.
Die Kontonummer sei kein Beweis für die Schuld ihres Mandanten, warf dessen Strafverteidigerin ein. Die Bankverbindung könnte von Dritten benutzt worden sein.
Angeklagter Lohmarer betrieb einst einen Fake-Shop im Internet
Die IP-Adresse, die in der Regel zu einem Computer zurückzuverfolgen ist, führte ins Leere: Sie war „dynamisch“ angelegt worden, von einem Experten in offenbar betrügerischer Absicht. Die E-Mail-Adresse, von der aus die Bestellungen in Berlin getätigt wurden, war unter einem Fantasienamen angelegt und mit realen E-Mail-Adressen verknüpft worden. Den ahnungslosen Geschädigten im In- und Ausland flatterten dann die Mahnungen des Online-Handels ins Haus.
Wie der Angeklagte an die Daten der Geschädigten gelangte, darüber konnte das Gericht nur mutmaßen. Vielleicht hatte er sie gewonnen durch frühere kriminelle Geschäfte: Der Lohmarer hatte einst einen Online-Fake-Shop eröffnet und Waren verkauft, die nicht existierten.
Der Vorsitzende Richter Ulrich Wilbrand baute dem Angeklagten mehrfach Brücken: Ein Geständnis könne Grundlage sein für ein maßvolles Urteil, dann sei die Chance groß, dass die andernorts noch offenen Verfahren eingestellt würden. Anderenfalls könnten alle Fälle am Landgericht Bonn zusammengezogen werden, und dem 30-Jährigen drohe am Ende erneut eine lange Haftstrafe. „Es ist Ihre Entscheidung, es ist Ihr Leben“, sagte Wilbrand. Der Angeklagte zog das Schweigen vor.
Der Richter kündigte an, nun Zeugen zu laden, aus Berlin, aus den USA, aus Schweden. Diese Kosten von etwa 20 000 Euro werde der Angeklagte im Falle einer Verurteilung zu tragen haben. „Am Ende wird etwas übrig bleiben“, prophezeite der Richter, „und wenn es nur die Veruntreuung der Gelder ist, die auf Ihrem Konto landeten.“

