Die Bundesjustizministerin kann sich vorstellen, dass Schwarzfahren nicht mehr als Straftat einzustufen. Was sagen Fahrgäste im Kreis dazu?
Ohne Ticket unterwegs?Das sagen Fahrgäste in Rhein-Sieg zum straffreien Schwarzfahren

Busse fahren am Bahnhof Siegburg entlang. (Archivbild)
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Für die Menschen, die im Rhein-Sieg-Kreis unterwegs sind, gibt es Argumente für und gegen die Entkriminalisierung des Fahrens ohne Ticket im Öffentlichen Personennahverkehr. Statt als Straftat mit einer möglichen Gefängnisstrafe könnte das Schwarzfahren lediglich noch als Ordnungswidrigkeit und durch ein Bußgeld geahndet werden.
Für die Menschen, die im Rhein-Sieg-Kreis unterwegs sind, gibt es Argumente für und gegen die Entkriminalisierung des Fahrens ohne Ticket im Öffentlichen Personennahverkehr. Statt als Straftat mit einer möglichen Gefängnisstrafe könnte das Schwarzfahren lediglich noch als Ordnungswidrigkeit und durch ein Bußgeld geahndet werden.
Auf Strafanzeigen zu verzichten, um Behörden zu entlasten, ist in Bonn schon gelebte Praxis. Auch Pendlerinnen und Pendler sind sich einig, dass eine Gefängnisstrafe für das Schwarzfahren eher unverhältnismäßig ist. Bußgelder sollte es trotzdem geben – aber die Situation von finanziell weniger gut aufgestellten Menschen solle nicht vergessen werden. Einige Meinungen von Reisenden.
Peter Golzem, unterwegs in Siegburg
„Ich bin prinzipiell dafür, das Fahren ohne Ticket zu entkriminalisieren“, sagt Peter Golzem: „Aber sicherlich haben nicht alle Leute, die schwarzfahren, zu wenig Geld.“ Die Frage nach der Bestrafung sei nicht einfach zu beantworten.
„Die Gerichte werden mit solchen Fällen verstopft“, argumentiert der 62-jährige Münchener am Siegburger ICE-Bahnhof für die Entkriminalisierung. Andererseits könne man auch keinen Freifahrtschein für das Fahren ohne Ticket geben, sagt er: „Es ist eh nicht viel Geld im ÖPNV.“

Münchener Peter Golzem (62) ist prinzipiell für eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens, aber sieht auch Schwierigkeiten.
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Weiter gibt er den Anstoß, die Kosten des Deutschlandtickets zu senken, um finanziell weniger gut aufgestellte Menschen zu unterstützen: „Kosten unter 50 Euro wäre eine Idee.“
Regina Osterhaus-Ehm, Henneferin
Auch für Regina Osterhaus-Ehm ist die Frage, ob man das Fahren ohne Ticket entkriminalisieren sollte, nicht einfach zu beantworten. Die 68-jährige Henneferin plädiert für unterschiedliche Herangehensweisen je nach vorliegendem Fall. Dabei verweist sie auf Menschen, die sich die Fahrten finanziell einfach nicht leisten könnten.
„Gerade bei Jugendlichen ist die Ahndung als Ordnungswidrigkeit ausreichend“, so Osterhaus-Ehm: „Manche Leute können das Beförderungsentgelt für ihre Kinder einfach nicht zahlen.“
Inno Oseas, aus Köln
„Es ist übertrieben, die Leute ins Gefängnis zu stecken“, sagt der 45-jährige Inno Oseas. Nach Ansicht des Kölners leiden die zuständigen Institutionen unter der Bearbeitung der Fälle, die an sie herangetragen werden. Gänzlich von einer Strafe abzusehen, befürwortet Oseas allerdings auch nicht: „Eine Ordnungswidrigkeit sollte das Fahren ohne Ticket weiterhin bleiben.“
Janina Stifter, aus Köln-Porz
„Die Gefängnisstrafe steht nicht im Verhältnis zur Tat“, ist die Meinung von Janina Stifter aus Köln-Porz. Nach Ansicht der 27-Jährigen könnte das Schwarzfahren aber als Ordnungswidrikeit behandelt werden.

Janina Stifter (27) findet, dass eine Gefängnisstrafe angesicht des Fahrens ohne Ticket unverhältnismäßig ist.
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Eine gänzlich kostenlose Transportation im ÖPNV würde ihr allerdings zu weit gehen. Sie verweist auf eine gebotene Wirtschaftlichkeit der Deutschen Bahn.
Henning Friebe, aus Zülpich
Henning Friebe würde eine Herabstufung als Ordnungswidrigkeit begrüßen. Der 50-jährige Zülpicher spricht von überforderten Behörden und Kapitaldelikten, die seit Jahren auf Eis lägen. „Der Ausbau des Bahnnetzes ist dringend notwendig und alternativlos,“ so Friebe. Weiter setzt er bei den Kosten für die öffentliche Beförderung an: „Das Deutschlandticket ist eine sehr gute Idee. Bürgergeldempfängern könnte das Ticket zum Beispiel gratis zur Verfügung gestellt werden.“
Es ist fraglich, ob die Herabstufung der Bestrafung zur Entlastung führt
Im Vorfeld sowie nach dem Vorstoß von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), das Fahren ohne Ticket im ÖPNV zu entkriminalisieren, gab und gibt es Diskussionen über gangbare Alternativen.
Einrichtungen, wie das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachen, kritisieren die Herabstufung des Schwarzfahrens zur Ordnungswidrigkeit als nicht ausreichend, wie der NDR berichtete. Demnach würde strafrechtliche Änderung nicht zu einer Entlastung führen.
Nach Informationen des Deutschen Bundestags hatte sich Benjamin Derin, Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein, 2023 für die ersatzlose Streichung des Paragrafen (§ 265a – Erschleichen von Leistungen) aus dem Strafgesetzbuch ausgesprochen. Die Bestrafung in den zivilrechtlichen Bereich zu verlagern, verschiebe die Problematik lediglich, so Derin.
Wie der Deutsche Bundestag weiter mitteilte, gebe es aber auch Stimmen für eine Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit, etwa von Andreas Mosbacher, Richter am Bundesgerichtshof Leipzig. Mosbacher halte eine Verortung der Erschleichung der Beförderung als Bagatellunrecht für sinnvoll. Damit wäre der zivilrechtliche und nicht der strafrechtliche Apparat angesprochen. „Wir müssen uns darauf konzentrieren, wirklich strafwürdiges Unrecht zu verfolgen“, wird Mosbacher zitiert.