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Schläge für säumigen ZahlerAmtsgericht Siegburg verurteilt vier Rocker zu Haft

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Amtsgericht_Siegburg

Im Amtsgericht Siegburg (Symbolbild)

Siegburg/Hennef – Die Drohungen waren drastisch: Da war von „Rüssel eindrücken“ die Rede, vom „kalt machen“ und „einbetonieren“. Ein 34-Jähriger, früher Präsident einer Rockertruppe, hatte einen neuen Club gegründet und wollte bei einem Mitglied ausstehende Monatsbeiträge mit Gewalt eintreiben. Er und drei weitere Angeklagte standen unter anderem wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung vor Gericht.

Richter Alexander Bluhm traf auf eine Mauer des Schweigens. Nur einer der Männer, der sich von der angeblich namenlosen Gruppe gelöst hat, sagte zu den Geschehnissen im Januar im Vereinsheim in einem Hennefer Außenort aus, räumte eine Ohrfeige ein. Die muss heftig gewesen sein, riss den Ohrring aus dem Ohrläppchen des Opfers.

Der massige Ex-Präsident hatte, so belegen es Chats auf den Handys, den Säumigen von zwei Clubmitgliedern mit dem Auto an seiner Arbeitsstelle abholen und in die Schrebergartenanlage bringen lassen. Der 39-Jährige, ein eher schmächtiger Gleisbauer, hatte noch seiner Freundin aus dem Auto geschrieben: „Alarmier’ die Bullen!“ Beim Aussteigen wurde er vom Präses mit einem Schlag ins Gesicht empfangen.

Rocker in Hennef als „Drohkulisse“

Die Truppe, etwa zehn Mann, fungierte als „Drohkulisse“, davon zeigten sich Staatsanwältin und Richter überzeugt. Deshalb seien alle Angeklagten wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung schuldig zu sprechen, auch wenn nur zwei zugeschlagen hätten.

Die vier Verteidiger widersprachen. Einer beschrieb den Club als „Stammtisch“, die Männer seien keine Rocker. Der Einsatz des SEK sei überzogen gewesen. Im Vereinsheim und beim „Chef“ daheim wurden außer einer Hakenkreuz-Flagge und einem Patronengurt mit Knallmunition eine Machete, ein Butterfly-Messer und ein goldener Schlagring gefunden.

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Das Opfer hatte das Clubhaus mit einigen Blessuren verlassen können, wurde von einer Polizeistreife an der nahen S-Bahn-Station aufgelesen und erstattete später nach Zureden seiner Freundin Anzeige. Er ließ sich von einem Anwalt in den Zeugenstand begleiten.

Die vier – drei von ihnen vorbestraft, aber bislang nur zu Geldstrafen verurteilt – erhielten am Schluss der mehr als fünfstündigen Verhandlung allesamt Freiheitsstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, der „Kopf“ ein Jahr und zwei Monate, die anderen acht beziehungsweise neun Monate.

Der Ex-Präses, ein früherer Türsteher, der sich um seine kranke Mutter kümmert und von dem Pflegegeld und von Hartz IV lebt, muss als Bewährungsauflage 200 Sozialstunden leisten. Die anderen, ein Dachdecker, ein Straßenbauer und ein Hausmann mit drei Kindern, müssen Geldauflagen von 1000 beziehungsweise 500 Euro an wohltätige Einrichtungen zahlen.Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.