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Prozess am AmtsgerichtEifersüchtiger Ehemann löst Polizeieinsatz in Siegburger Restaurant aus

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Ein Mann lädt eine Schreckschuss-Pistole mit einem Magazin

Eine Schreckschuss-Pistole will der Angeklagte nur im Hosenbund mitgeführt haben, das sagte er vor dem Siegburger Amtsgericht. (Symbolbild)

Mit einer Waffe soll ein Hundezüchter seinen Nebenbuhler bedroht haben. Bei einer Wohnungsdurchsuchung wurden sechs scharfe Waffen einkassiert.

Hat ein eifersüchtiger Ehemann seinen Nebenbuhler mit einer Waffe bedroht? Das Amtsgericht hörte zu zwei Vorfällen in Lohmar und Siegburg im April und Mai 2023 zahlreiche Zeugen. Diese konnten oder wollten sich indes nicht erinnern. Die Noch-Ehefrau, die mit dem 50-Jährigen vier Kinder hat, berief sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht.

Der Konflikt hatte sogar zu einem Polizeieinsatz in einem Siegburger Restaurant geführt. Hier war der Angeklagte aufgetaucht, angeblich auf der Suche nach seinem Auto. Mit dem Wagen war die Ehefrau unterwegs, im Restaurant hatte sie sich heimlich mit dem 35-jährigen Lebensgefährten ihrer Freundin getroffen.

Angeklagter folgte seiner Ehefrau bis zu einem Siegburger Restaurant

Ob der gehörnte Ehemann an diesem Abend das Lokal betreten hat, blieb unklar. Aus dem Auto nahm er ein Handy an sich, das gehörte dem Nebenbuhler und lag auf dem Beifahrersitz. Mit dem Mobiltelefon fuhr er zur damaligen Partnerin des Nebenbuhlers nach Lohmar, berichtete der Betrogenen brühwarm vom Treffen. Dort soll der Hundezüchter die Drohungen ausgestoßen haben.

Das hatte die 34-Jährige Angestellte aus Lohmar bei der Polizei zu Protokoll gegeben, vor Gericht blieb ihre Aussage indes vage: „Es ist so lange her.“ Sie schilderte aber, dass der Angeklagte betrunken Auto fuhr und dessen aufbrausenden Charakter.

Jemand wie Sie sollte keinesfalls Waffen haben.
Richter Dr. Alexander Bluhm im Siegburger Amtsgericht zum angeklagten Hundezüchter

Wortkarg gab sich auch der 35-jährige Zeuge, der frühere Nebenbuhler, der heute mit der Ehefrau des Angeklagten in Much zusammenlebt. Er habe nur von einer Waffe gehört, diese aber nie gesehen. Der Angeklagte räumte ein, dass er eine Schreckschusspistole dabei hatte, im Hosenbund. Er habe sie aber nicht gezückt und niemanden bedroht: „Ich darf sie mitführen, habe eine Waffenbesitzkarte.“

Die Polizei nahm bei der Duchsuchung des Hauses des Hundezüchters sechs weitere, scharfe Waffen mit. Diese befinden sich aktuell bei einem  Waffenhändler in Verwahrung. Richter Dr. Alexander Bluhm forderte den Angeklagten  auf, freiwillig auf die Rückgabe zu verzichten. Er werde in seinem Urteil, „egal wie es ausfällt“, vermerken, „warum Sie auf gar keinen Fall mehr eine Waffe haben sollten“.

Es habe sich in der Hauptverhandlung das Bild eines Mannes ergeben, der offenbar ein erhebliches Alkoholproblem habe und der seiner Frau hartnäckig nachspionierte, so der Richter. Aufgrund der mangelnden Zeugenaussagen müsse er ihn freisprechen. Die Bedrohungen seien nicht nachweisbar. Über den Waffenbesitz habe er nicht zu entscheiden. „Das ist für die Polizei von Interesse.“   

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