Türenknallen im Siegburger GerichtMorddrohung kommt Angeklagten teuer zu stehen

Der Eingang zum Amtsgericht in Siegburg (Symbolbild)
Copyright: Quentin Bröhl
Sankt Augustin/Siegburg – Sicherheitshalber postierte der Richter zwei bewaffnete Justiz-Wachtmeister im Saal: Dem Angeklagten eilte ein gewisser Ruf voraus, hatte er doch in Sankt Augustin seiner Ex-Freundin gedroht, ihr und der gemeinsamen Tochter die Kehle durchzuschneiden. Nach der Urteilsverkündung rauschte der 46-jährige Dachdecker türenknallend davon.
Ex-Freundin monatelang mit Textnachrichten bombardiert
Der Mann legte schon zu Prozessbeginn unumwunden ein Geständnis ab: Er habe die Frau nach der Trennung im April 2021 über Monate hinweg mit Textnachrichten bombardiert. Dass ein anderer Mann nur einen Tag nach seinem Auszug seinen Platz einnahm und auch die Vaterrolle bei seiner damals knapp einjährigen Tochter, das habe ihn verletzt und in Wut versetzt, erklärte er in der Hauptverhandlung.
„Ich bin ein impulsiver Mensch. Es war meine Wohnung, ich habe sie renoviert und die Kaution bezahlt.“ Der Rosenkrieg ging danach weiter, die Ex-Freundin habe fälschlicherweise beim Jugendamt angegeben, dass er Drogen und Alkohol konsumiere, so dass er einmal im Monat zur Kontrolle habe erscheinen müssen: „Das wird einen Tag vorher angekündigt, und ich muss mir ad hoc freinehmen.“
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Das sei kaum zu vereinbaren mit seiner Aufgabe als Baustellenleiter. Daraufhin habe er die Kündigung erhalten, zwar einen neuen Job gefunden, sei seitdem aber nicht mehr zu den Kontrollen erschienen: „Seit sechs Monaten darf ich mein Kind nicht sehen.“ Er fühle sich mehr als ungerecht behandelt.
Die emotionale Ausnahmesituation würdigte das Gericht, indes müssten die Bedrohungen und die versuchten Nötigungen über Monate hinweg bestraft werden, erklärte Amtsrichter Michael Kahr. Er blieb etwas unterhalb der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe von 4550 Euro (70 Tagessätze à 65 Euro) und verhängte eine Geldstrafe von 3600 Euro (60 Tagessätze à 60 Euro), in etwa zwei Nettogehälter.
Der Richter appellierte an den Angeklagten, sich an die Auflagen des Jugendamtes im Interesse der nun zweieinhalbjährigen Tochter zu halten. Nachdem dieser kopfschüttelnd und schimpfend aufgebracht den Saal verlassen hatte, geleiteten die Wachtmeister seine frühere Lebensgefährtin hinaus. Sie nahm die Hintertür.