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Teure GegenwehrWarum ein Polizeieinsatz in Siegburg eskalierte

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Polizeiautos vor dem Amtsgericht Siegburg

Die Polizei dürfe hart zugreifen, belehrte ein Richter einen Angeklagten vor dem Amtsgericht Siegburg.

Auch wenn man sich unschuldig fühlt, sollte man den Anweisungen der Polizei Folge leisten: Warum eine Ruhestörung in Siegburg aus dem Ruder lief.

Ein Unschuldslamm ist der Angeklagte wahrlich nicht, doch bei diesem Polizeieinsatz am frühen Morgen an seiner Siegburger Wohnanschrift fühlte sich der 35-Jährige zu Unrecht beschuldigt. Die Lage eskalierte – und seine Gegenwehr kommt ihn teuer zu stehen.  

Die Nachbarn hatte wegen Ruhestörung an einem Donnerstagmorgen die Ordnungshüter gerufen. Der Mieter stritt sich gegen 5 Uhr lautstark mit seiner Freundin, beide hatten gebechert und lagen im Bett, als die Polizei klingelte.

Der Siegburger wollte die Polizeibeamten nicht in seine Wohnung lassen

Der Angeklagte sprang, nur mit Boxershorts bekleidet, die Treppe hinunter, wollte zurück, um seinen Ausweis zu holen, aber die Beamten nicht in die Wohnung lassen. Die Polizei wollte nach dem Rechten schauen, mit der Freundin sprechen. „Der Frau geht es gut“, beteuerte der Mann.  

Er versuchte, die Tür zuzuschlagen, schwang die Fäuste, trat nach den Beamten – ohne jemanden zu treffen. Die versetzten dem Wüterich einen Schlag ins Gesicht, brachten ihn zu Boden und trugen den eher schmalen, kleinen Mann in den Streifenwagen.

„Ich habe mich sehr geschämt, so halbnackt vor den Nachbarn“, schilderte er in der Hauptverhandlung. Nach einigen Stunden in Gewahrsam durfte er gehen, an dem Tag habe er noch Spätschicht gehabt, erzählte der Maschinenführer.

Tatsächlich war die Frau wohlauf, sie hatte noch vergeblich versucht, ihren Freund zu beruhigen. Ein Alkoholtest bei ihr ergab 1,45 Promille. „Er hat nichts gemacht“, rief sie noch den Polizisten zu, bevor sie ihren Heimweg antrat. Da sie der Ladung des Gerichts nicht folgte, muss die Zeugin mit einer Geldbuße rechnen.   

Der Angeklagte, bereits zwölffach vorbestraft, räumte die Vorwürfe ein, das Ganze sei ein Missverständnis gewesen. Richter Ulrich Wilbrand klärte ihn auf, die Polizei sei verpflichtet, für Recht und Ordnung zu sorgen, und dürfe dabei auch  Gewalt anwenden. Wenn Gefahr im Verzug drohe, dürfe sie Privaträume betreten. Auch wenn vielleicht alles okay sei, so Wilbrand: „Der Staat hat ein Irrtumsprivileg.“ 

Die Polizei habe ein hohes Interesse daran, jede dieser Taten, die täglich geschehen, zur Anzeige zu bringen. Und täglich müsse sich auch das Gericht mit solchen Fällen beschäftigen. Wegen versuchter Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte erhielt der Arbeiter eine Geldstrafe von 3600 Euro (90 Tagessätze à 40 Euro). Die darf der geschiedene Vater eines Kindergartenkindes in den kommenden fünf Jahren in Raten abbezahlen.