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Prozess um GeldwäscheLeichtgläubiger „Paketagent“ aus Troisdorf zu Geldstrafe verurteilt

Lesezeit 2 Minuten
Der Eingang zum Amtsgericht in Siegburg.

Vor Gericht nachgewiesen wurden dem Troisdorfer 25 Fälle, aktenkundig waren 31 Fälle.

Das Amtsgericht hat einen Troisdorfer wegen Geldwäsche verurteilt. Als „Paketagent“ hatte er Warensendungen nach Russland weitergeleitet.  

Weil er sich in ein mehr als windiges Geschäftsmodell einspannen ließ, ist ein Troisdorfer vor dem Siegburger Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 4050 Euro verurteilt worden: Vorgeworfen wurde ihm Geldwäsche. Er selbst hatte deutlich mehr Schaden als Nutzen von einer Tätigkeit als „Paketagent“, auf die er eher zufällig im Internet gestoßen war. Richterin Alexandra Pohl wollte ganz genau wissen, worum es dabei ging.     

Der 30-Jährige, der als Lagerist arbeitet und nach eigenen Angaben 1400 Euro netto verdient, hatte sich anwerben lassen, um zu Hause Pakete umzupacken, die Lieferscheine zu entsorgen und den Inhalt weiterzuschicken, an verschiedene Adressen in Russland. Mal handelte es sich um Smartphones, mal um größere Bestellungen Waschmittel, mal um einen Legobaukasten für 379 Euro, teures Werkzeug oder kostspielige Nahrungsergänzungsmittel. 

Bestellungen aus gehackten Accounts

2500 Euro Monatseisenkommen hatte ihm der Dienst in Aussicht gestellt, mit dem er lediglich einige Male über Telefon und Mail kommuniziert hatte. Dabei sei ihm erklärt worden, er müsse die Pakete umpacken, um diese leichter zu machen. Tatsächliche handelte es sich um Bestellungen aus gehackten Accounts. Die vermeintlichen Kunden schalteten die Polizei ein.

Vor Gericht nachgewiesen wurden dem Angeklagten 25 Fälle, aktenkundig waren 31 Fälle. Den Gesamtschaden bezifferte die Richterin mit fast 7700 Euro. Er selbst erhielt für seine Arbeit zwischen dem 22. September und dem zehnten Oktober 2022 anstatt des versprochenen Lohns insgesamt lediglich 240 Euro. Als die Polizei bei ihm zuhause Pakete sicherstellte und den Schwindel aufdeckte, zeigt er sich kooperativ. 

„Ich wollt einfach einen Job haben, in dem ich gut verdiene“, sagte der Angeklagte, der einen Realschulabschluss, aber keine Berufsausbildung  hat. Den Service habe er für seriös gehalten.

Das Urteil blieb unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von 5400 Euro. Richterin Pohl sprach von einer „bekannten Masche“, der Troisdorfer hätte angesichts des relativ hohen versprochenen Lohns misstrauisch werden müssen. „Da hätte eine Nachfrage kommen müssen.“ Zugute hielt sie ihm, dass er geständig und der Polizei gegenüber kooperativ gewesen sei.