Ein Taxifahrer sitzt auf der Anklagebank: Der 34-Jährige soll 1460 Euro vom Konto seines Fahrgastes abgehoben haben. Die Beweislage ist kompliziert.
ProzessTroisdorfer Taxifahrer soll Passagier bestohlen haben

Das Siegburger Amtsgericht verhandelt einen ungewöhnlichen Fall: Ein Taxifahrer soll einen Fahrgast bestohlen haben. (Symbolbild)
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Am frühen Morgen wurde ein Taxifahrer zum Troisdorfer Krankenhaus bestellt. Er sollte einen Mann nach Hause bringen. Der aber fühlte sich schlecht und ließ sich zum Siegburger Klinikum transportieren. Dort verschwand die Bankkarte des Patienten. Der ging zur Polizei. Der Taxifahrer muss sich vor dem Amtsgericht Siegburg wegen Diebstahls verantworten.
Im Prozess stand Aussage gegen Aussage. Der Geschädigte – im Übrigen kein Unbekannter für die Justiz – blieb bei seiner Darstellung, die er unmittelbar nach dem Vorfall auf der Wache geschildert hatte. Er habe zu viel Alkohol getrunken, sei aber an diesem Märztag nicht im Krankenhaus aufgenommen, sondern mit Medikamenten versorgt und weggeschickt worden.
Angeklagter aus Troisdorf will dem Patienten nur geholfen haben
Zwischen 5 und 6 Uhr habe er sich ein Taxi bestellt. Am Krankenhaus Siegburg angekommen, habe er dem Fahrer seine EC-Karte samt PIN für den Bezahlvorgang in die Hand gedrückt. Als er später bemerkt habe, dass sie nicht in der Jackentasche gewesen sei, habe er den Fahrer darauf angesprochen. Dieser habe verneint, die Karte eingesteckt zu haben. Danach habe jemand 1460 Euro von seinem Konto abgehoben.
Der 34-jährige Fahrer gab hingegen an, auf dem Weg zur Siegburger Klinik auf Wunsch des Fahrgastes an einem Geldautomaten angehalten zu haben. Er habe diesen zum Automaten begleitet, sich aber während des Abhebevorgangs weggedreht: „Das muss doch auf den Bildern der Überwachungskamera aufgezeichnet sein“, sagte der Angeklagte.
Im Krankenhaus angekommen, habe er dem Fahrgast noch aus dem Auto geholfen und diesen hineinbegleitet, das könnten die Dame am Empfang und eine diensthabende Ärztin sicherlich bezeugen. „Der Mann konnte kaum laufen.“ Er habe dann noch den Kollegen in der Zentrale angerufen und ihm den Vorfall geschildert, sei dann nach Hause gefahren, seine Nachtschicht endete um 6 Uhr. Das bestätigte der Kollege im Zeugenstand.
Die Beweislage ist nicht unkompliziert: Bilder aus der Überwachungskamera am Siegburger Geldautomaten gebe es nicht, sagte Richter Herbert Prümper. Ob die Kamera defekt war oder ob es gar keine gibt am Automaten, blieb unklar. Die Reihenfolge der Abbuchungen könnte hingegen ein Anhaltspunkt sein.
Laut den Kontoauszügen des Geschädigten wurde der Fahrpreis von rund 28 Euro um 6.04 Uhr mit seiner EC-Karte bezahlt. Der Taxifahrer nutzt dafür ein mobiles Gerät und eine App auf dem Handy, die Verbindung werde über Bluetooth hergestellt, so der Angeklagte. Für die kontaktlose Zahlung brauche es keine PIN.
Siegburger Amtsrichter kündigte Ermittlungen zum Kartenlesegerät an
Die knapp 1500 Euro sind laut der Unterlagen aber erst um 6.17 Uhr vom Geldautomaten an der Mundorf-Tankstelle ausgespuckt worden. Den Mann in die Klinik zu bringen, das habe gedauert, in diesen wenigen Minuten hätte er es gar nicht schaffen können bis zur Tankstelle an der Luisenstraße, sagte der Fahrer.
Sein Verteidiger zweifelte die Aufzeichnung des mobilen Geräts an, es handele sich hier ja um zwei verschiedene Bezahlsysteme. Vielleicht sei es zu einem technischen Fehler gekommen. Auch die Glaubwürdigkeit des Geschädigten stellte er infrage. Dieser hatte behauptet, in einen Benz gestiegen zu sein, „das Taxiunternehmen setzt aber nur VW Passat ein“.
Richter Prümper kündigte an, bezüglich des Kartenlesegeräts weitere Ermittlungen anstellen zu wollen. Erst danach werde er ein Urteil sprechen. Wird der Taxifahrer schuldig gesprochen, muss er dem Geschädigten das Geld ersetzen. Doch viel zu holen ist bei dem wegen Diebstahls Vorbestraften zurzeit nicht. Der geschiedene vierfache Vater hat seinen Job verloren und bezieht Bürgergeld.

