Weil ein in Troisdorf auf frischer Tat ertappter Dieb ein Insektenspray versprühte, geht er zehn Monate in Haft.
Dieb wollte flüchtenSiegburger Gericht wertet Insektenspray als Waffe

Für einen Diebstahl ohne Beute geht ein Angeklagter acht Monate in Haft. Das Amtsgericht wertete ein Insektenspray als Waffe.
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Es gibt Fälle, die lassen selbst nüchterne Naturen schmunzeln. Für einen ertappten Dieb, der sich in einer Hecke versteckte und Insektenspray versprühte, hat seine Tat allerdings ernste Folgen: Der 31-Jährige muss für zehn Monate hinter Gitter. „Das war dumm von mir“, sagte der Angeklagte, der aus dem Gefängnis in den Gerichtssaal geführt wurde.
Weil er zum ersten Hauptverhandlungstermin nicht erschienen war, hatte das Amtsgericht einen Haftbefehl als Zwangsmaßnahme erlassen. Seine Tat im August 2024 konnte er kaum erklären. Er hatte abends auf dem Heimweg durch Troisdorf im Ortsteil Rotter See von einer Terrasse einen Badezimmerteppich mitgenommen, Pfandflaschen und Spirituosen, Gesamtwert: 37 Euro. Eine Schnapsidee.
Dieb versteckte sich in einer Hecke im Troisdorfer Ortsteil Rotter See
Seine Flucht mit dem Fahrrad wurde indes von zwei Zeugen vereitelt, auch sein Versuch, sich in einer Hecke zu verstecken, war erfolglos. Er warf eine Flasche auf seine Häscher, ohne jemanden zu treffen, und versprühte Insektenspray, das er ebenfalls von der Terrasse gestohlen hatte. Auch das Aerosol verfehlte sein Ziel.
„Ich wollte mir die Männer vom Leibe halten und weg“, schilderte der kindlich wirkende Angeklagte. Das Pfandgut und der Alkohol seien ihm nicht wichtig gewesen, sagte er auf Nachfrage. Eine entscheidende Aussage, denn wenn er die Beute verteidigt hätte, wäre die Tat, wie angeklagt, als räuberischer Diebstahl gewertet und schärfer bestraft worden, wie Richter Ulrich Prümper erläuterte.
Der Flaschenwurf und das Insektenspray machten die Sache aber schlimmer. Das Gericht sah sie als gefährliche Gegenstände, das Delikt: Diebstahl mit Waffen und versuchte Körperverletzung.
Für den Angeklagten sprach sein reuiges Geständnis, er hatte sich schon vor Ort bei den Geschädigten, die unverletzt geblieben waren, entschuldigt. Die Beute von geringem Wert sei zurückgelangt. Gegen den 31-Jährigen, der zwar einen Hauptschulabschluss, aber keine Ausbildung hat, sprach sein langes Vorstrafenregister mit 18 Eintragungen, die meisten einschlägig, Eigentumsdelikte wie Raub und Diebstahl.
Er war zudem erst kurz zuvor aus der Haft entlassen, der Rest der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt worden. „Das hat Sie nicht von der Tat abgehalten“, konstatierte Prümper. Eine positive Sozialprognose sehe er nicht: „Sie haben keine Arbeit, keine richtige Wohnung.“
Das Urteil, acht Monate ohne Bewährung, ist rechtskräftig. Auch den Strafrest muss der Verurteilte absitzen. Die Zeit bis zum Haftantritt darf der Mann allerdings in Freiheit verbringen, das Gericht hob den Haftbefehl auf.