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HehlereiSecurity der Deutschen Post kommt Handy-Dieb aus Troisdorf auf die Schliche

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Amtsgericht Siegburg

Der Fall wurde vor dem Amtsgericht Siegburg verhandelt.

Vor dem Amtsgericht in Siegburg mussten sich nach einem Handy-Verkauf drei Männer verantworten. Auch der Smartphone-Käufer war angeklagt.

Immer wieder kamen Päckchen und Pakete weg. Deshalb nahm die Security der Deutschen Post zwei Troisdorfer Geschäfte in den Blick, in denen die Sendungen aufgegeben worden waren, ohne danach das Verteilzentrum zu erreichen. „Wir observieren, fahren den Lieferern hinterher, schauen und geben auch Testsendungen auf“, erklärte eine Security-Mitarbeiterin in einem Strafprozess vor dem Siegburger Amtsgericht die Vorgehensweise.

Unter den drei Männern, die wegen des Verdachts der Hehlerei angeklagt waren, erkannte sie den observierten Subunternehmer (42). Er sei als Beifahrer bei den beobachteten Touren dabei gewesen. „Was ungewöhnlich ist, weil nur ein Fahrer bezahlt wird.“ Dem Mann sei aber kein Diebstahl nachzuweisen gewesen.

Post erstattete Anzeige

In dem Verfahren ging es um ein Smartphone im Wert von 880 Euro, das nicht beim Adressaten angekommen war. Die Post, die haftet, erstattet in solchen Fällen Anzeige. Die Ermittlungen führten nach Niederkassel. Laut Anklage wurde dort das Smartphone von dem verdächtigen Paketspediteur über einen Mittelsmann (35) an einen 40-Jährigen verkauft. Diesen Vorwurf räumten die drei angeklagten Männer auch ein.

Die Übergabe fand Ende Dezember 2021 an einer Tankstelle in Niederkassel-Ranzel statt. 550 Euro zahlte der Käufer – und wunderte sich nach eigener Aussage, als sein Sohn, dem er das Handy schenkte, wenig später bei der Kriminalpolizei vorsprechen musste. Sowohl der Käufer als auch der Mittelsmann beteuerten vor Gericht, nicht geahnt zu haben, dass das Smartphone gestohlen sein könnte. Auch der sehr günstige Preis von 550 Euro habe sie nicht stutzig gemacht.

Richter glaubte Aussage nicht

Der Paketfahrer gab an, dass er das Smartphone selbst gekauft habe, für 700 Euro auf einem Markt in Bonn. An den Zeitpunkt könne er sich nicht erinnern. Weil er danach Geld für seine Krankenversicherung gebraucht habe, habe er das Smartphone wieder veräußert. Richter Dr. Daniel Hahn bezweifelte die Marktgeschichte. „Das glaube ich nicht“, sagte er und verurteilte den bereits vorbestraften 42-Jährigen zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 20 Euro.

Die Anklage gegen den Smartphone-Käufer, der das Gerät bei der Polizei abgegeben und seine 550 Euro zurückerhalten hatte, sei hingegen „schon scharf geschossen“ gewesen, meinte Hahn. Der 40-Jährige wurde freigesprochen, wie auch der Mittelsmann. Den beiden sei nicht nachzuweisen, Kenntnis vom Diebstahl gehabt zu haben. Die Staatsanwältin hatte Geldstrafen für alle drei gefordert.

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