Wo Kinder eigentlich ausgelassen spielen, haben sich mehrere Erwachsene offenbar eine handfeste Auseinandersetzung geliefert.
Polizei muss eingreifenStreit unter Erwachsenen im Karls Erlebnis-Dorf Oberhausen eskaliert

Zu dem Streit ist es in einem Karls Erlebnis-Dorf gekommen. (Symbolfoto)
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Ein Streit zwischen Erwachsenen ist am Montagnachmittag (24. August) in Karls Erlebnis-Dorf in Oberhausen eskaliert. Zu Zeugen wurden die Kinder mehrerer Beteiligter, so die Polizei.
Wie ein Pressesprecher am Dienstag (25. August) mitteilt, waren mehrere Erwachsene an der Promenade am Westfield Centro aneinandergeraten. Zunächst lieferten sich die Beteiligten ein Wortgefecht. Auslöser für die Streitigkeiten waren den Ermittlungen zufolge wohl Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit spielenden Kindern. Die Auseinandersetzung entzündete sich demnach direkt im Bereich vor einem Hüpfkissen.
Erwachsene geraten vor Hüpfburg in Karls Erlebnis-Dorf aneinander
Im weiteren Verlauf soll es dann zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen. Den derzeitigen Erkenntnissen der Polizei zufolge seien dabei zwei Frauen leicht verletzt worden. Wie viele Personen genau in den Streit verwickelt waren, blieb unklar.
„Auch ein Mann soll in das Geschehen eingegriffen haben, um die Beteiligten voneinander zu trennen“, berichtete die Polizei Oberhausen weiter. „Dabei soll er nach Angaben mehrerer Beteiligter eine Frau zu Boden gebracht beziehungsweise kurz von hinten festgehalten haben.“
Die Aufnahme der Aussagen der Beteiligten durch die Polizeibeamten habe sich auch aufgrund der Staatsangehörigkeiten und Deutschkenntnisse schwierig gestaltet. Zudem hätten die Schilderungen teilweise voneinander abgewichen. Es seien jedoch alle Angaben und auch die festgestellten Verletzungen und beschädigten Kleidungsstücke dokumentiert worden.
Die Polizei fertigte mehrere Strafanzeigen wegen des Verdachts der Körperverletzung an. Nach Abschluss der Sachverhaltsaufnahme wurden alle Beteiligten vor Ort entlassen. Die weiteren Ermittlungen dauern seitens des Kriminalkommissariats 12 an. (jv)