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Täter wohl BandenmitgliedDeshalb bleibt ein Machetenangriff in Wiesdorf unbestraft

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Amtsgericht Leverkusen Opladen Archiv

Opladener Amtsgericht (Archivbild)

Leverkusen – Sedat S. (alle Namen geändert, Anm. d. Red) konnte es nicht fassen: Nach gerade einmal 20 Minuten wurde das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, in dem er als Nebenkläger auftrat, am Dienstag eingestellt. „Das ist für mich etwas ganz neues, dass man in Deutschland mit einer Machete Leute angreifen kann und dann nichts passiert“, rief er Richter Torsten Heymann am Amtsgericht Leverkusen entgegen. Ganz so einfach ist es natürlich nicht. Fakt ist allerdings: Der Angeklagte Adrijan B. wird für seinen Angriff auf Sedat S. vorläufig nicht belangt.

Tat wurde von Überwachungskamera aufgenommen

Besagter Angriff auf Sedat S. ereignete sich bereits am 19. Dezember 2019 in einem türkischen Restaurant in Wiesdorf. Festgehalten wurde die Tat auf der Überwachungskamera des Imbisses – gleich zu Beginn des Verhandlungstages wurde die Aufnahme im Gerichtssaal gezeigt. Zu sehen ist Sedat S., der gegen 13 Uhr mit drei weiteren Männern im Restaurant Mittag isst. Kurze Zeit später kommt ein Mann in grauem Jogginganzug in den Imbiss gelaufen, zieht aus einer Scheide eine Machete und geht damit auf Sedat S. los. Der Angreifer – Adrijan B., 38 Jahre alt.

Mit der Machete macht er mehrere Schlagbewegungen in Richtung Sedat S. Dieser zieht daraufhin aus der Innentasche seiner Jacke einen Schlagstock hervor. Mit einem Arm versucht er, die Machetenschläge abzuwehren, mit dem anderen holt er mithilfe des Stocks in Richtung Adrijan B. aus. Dieser wird dadurch zunächst aus dem Laden gedrängt – kommt jedoch nach wenigen Sekunden wieder in das Blickfeld der Überwachungskamera und versetzt S. einen Hieb mit der Machete an die linke Hand.

Das Blut tropft, S. wehrt den Angreifer weiter ab, der schließlich die Flucht antritt – dann endet das Video. Offene Frakturen an der Mittelhand, drei durchtrennte Sehnen und ein durchtrennter Nerv sind die Folgen bei Sedat S. „Das ist eine ganz typische Abwehrverletzung, der Angeklagte hat Glück, dass er nicht den Hals getroffen hat“, sagte die Anwältin von Sedat S.

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Opfer zeigt kein Verständnis

Unter normalen Umständen hätte Adrijan B. für diese Tat laut Richter Heymann eine „hohe Strafe“ erwarten können, stattdessen beantragte die Staatsanwaltschaft jedoch eine Einstellung des Verfahrens. Denn Adrijan B. sitzt seit Februar wegen eines anderen Deliktes in Untersuchungshaft. In Mönchengladbach wird er wegen Handel von Betäubungsmitteln in laut Heymann „nicht geringen Mengen“ und der Mitgliedschaft einer Bande angeklagt. Da er in diesem Prozess eine „extrem hohe Strafe“ zu erwarten habe, werde das Verfahren in Leverkusen im Hinblick auf das größere Verfahren in Mönchengladbach eingestellt. Rechtskräftig ist die Einstellung erst, wenn in Mönchengladbach ein Urteil gefallen ist.

Für Sedat S., der sich selbst im offenen Vollzug befindet, ist das nicht nachvollziehbar: „Ich will wissen, wer ihn geschickt hat, wer die Hintermänner sind! Auf mich war ein Kopfgeld von 50 000 Euro ausgesetzt“, sagte er im Gerichtssaal. Eine Klärung dazu blieb aus: Adrijan B. schwieg zu allen Vorwürfen.