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UrteilLeverkusener muss wieder sechseinhalb Jahre in Haft

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Angeklagter im Prozess wegen sexuellen Missbrauchs

Seine Gefährtin war 13, als er mit ihr mehrfach Sex hatte, was zu einer Schwangerschaft führte. Am 21. Oktober 2026 ist ein Mann aus Nordmazedonien zu sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Neben ihm sein Verteidiger Bernhard Scholz.

Der Mann aus Mazedonien wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs verurteilt. Seine Freundin war erst 13 Jahre alt, als sie schwanger wurde.

Christoph Kaufmann spricht von einer „unseligen Beziehung“, die auch „unmöglich“ bleiben werde. Egal, wie Bogdan B. (Name geändert) und seine Freundin das jetzt empfinden mögen. Der Vorsitzende Richter der 2. Großen Strafkammer am Kölner Landgericht nutzte die Urteilsbegründung, um den jungen Mann noch einmal mit der Realität zu konfrontieren, und die sieht so aus: Nach mehrfachen sexuellen Kontakten hat nun eine 14-Jährige einen fünfeinhalb Monate alten Sohn. Dessen Vater wird für die nächsten sechseinhalb Jahre im Gefängnis sein. So lautet das Urteil im Prozess wegen schweren sexuellen Missbrauchs, der seit dem 12. Oktober aufgearbeitet wurde.

Womöglich wäre die Strafe noch etwas kürzer ausgefallen, wenn der Angeklagte etwas früher das eigentlich Offensichtliche eingeräumt hätte: nämlich dass er spätestens Mitte Juni vorigen Jahres wusste, dass seine Freundin keineswegs 19, sondern erst 13 Jahre alt ist, Sex mit ihr also verboten war. Aber noch aus dem Kölner Gefängnis hatte er ihr eingeschärft, dass sie auf jeden Fall bei der Version bleiben solle: Die Schülerin habe Bogdan B. bei der ersten Begegnung über ihr Alter belogen, und das auch nie richtiggestellt. Und es habe auch keinerlei Hinweise von ihren Verwandten gegeben, die den Mann aus Nordmazedonien ins Bild setzten.

Sie haben sie in die Falschaussage getrieben, die sie ja auch gemacht hat
Christoph Kaufmann, Vorsitzender Richter

Stattdessen geschah dies, so Kaufmann: „Sie haben sie in die Falschaussage getrieben, die sie ja auch gemacht hat.“ Das sei besonders verwerflich, weil die junge Frau inzwischen 14 Jahre alt ist und damit strafmündig. Was die Staatsanwaltschaft mit dieser Falschaussage anfängt, steht dahin.

Die junge Mutter war unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt worden, und Richter Kaufmann hatte sich alle Mühe gegeben, die Situation so wenig belastend wie möglich zu gestalten. Dass die 14-Jährige deutlich älter wirkt, ist nicht mehr als eine Äußerlichkeit. Deshalb sei es eine enorme Belastung, ein Kind aufzuziehen. Ihre Mutter hilft derzeit, und die 14-Jährige geht auch wieder aufs Gymnasium. Im Vergleich zu früher scheint im Moment eine gewisse Normalität zu herrschen.

Als die beiden sich im Frühjahr 2025 in Opladen kennenlernten, sah das anders aus. Das Mädchen hatte in der Obhut der Jugendschutzstelle gestanden, war dort aber rausgeflogen, weil sie permanent unterwegs war. Nach allem, was man weiß, war Bogdan B. auch nicht ihr erster Mann. Ihre Oma hatte sie als „rebellisch“ beschrieben, und so lief es auch in der Beziehung mit dem Mann, von dem sie nicht mal wusste, aus welchem Land er stammt.

Angeklagter hatte jeden Grund zur Flucht

Seine persönliche Geschichte hat das Gericht durchaus gewürdigt. Bogdan B. sei „der unter äußerst ungünstigen Umständen groß geworden“, so Kaufmann: Die Mutter war nach ein paar Wochen verschwunden. Der Vater trank und schlug den Jungen offenbar. Sein Bruder verschwand ebenfalls, die einzigen Bezüge hatte der Junge schließlich zu Verwandten in Deutschland. Und so schlug er sich durch, stellte einen Asylantrag und fälschte dafür sein Geburtsdatum: Er ist nach eigenen Angaben nicht am 1. Januar 1995 geboren, sondern am 12. April 2000. Damit ist der Altersunterschied zu seiner Freundin zwar nicht mehr ganz so groß, aber das ändert in der Sache nichts.

Zwischendurch hatte er auf der Straße gelebt, zu seinem Onkel mit der Wohnung in der Hamberger Straße konnte er längst nicht immer. Immer wieder wurden Diebstähle aktenkundig, zuletzt im Sommer 2025.

Weitaus gravierender war aber ein Überfall, den er mit Komplizen im Sommer 2016 in Leichlingen beging: Ein Ehepaar, 83 und 88 Jahre alt, wurde bis zur Bewusstlosigkeit geschlagen, der Mann mit dem Messer verletzt und schließlich ausgeraubt. Dafür wurde Bogdan B. im April 2017 zu knapp acht Jahren Gefängnis verurteilt. Im Herbst 2024 wurde er aus der Haft entlassen. Ein gutes halbes Jahr später lernte er in Opladen das Mädchen kennen. Aus beider Sicht war es Liebe. Und es wäre ganz anders ausgegangen, „wenn Sie noch ein bisschen gewartet hätten“, unterstrich Christoph Kaufmann: Sex mit einer 14-Jährigen ist nicht strafbar.