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Ziviler Ungehorsam in Nottingkusen

4 min

Leserbriefe zum Artikel „Revolte an der Dhünn“ vom 13. Juni

Die Steigerung von Schildbürgen ist Leverkusen: jedenfalls wenn man das groteske Possenspiel um den Trampelpfad an der Dhünn in Schlebusch als Maßstab nimmt. Sozusagen im Alleingang wurde seitens der Stadtverwaltung respektive des Sheriffs von Nottingkusen die Bedeutung des – mittlerweile allseits weit bekannten – Trampelpfades an der Dhünn in Schlebusch als wichtige Verkehrsader erkannt und daraus die Verkehrssicherungspflicht abgeleitet. Unverzüglich wurde mit der vermeintlich alternativlosen Fällung der höchstgefährlichen Bäume begonnen. Kosten spielten da keine Rolle, wenn es zum Wohle der völlig überrumpelten Bürger und Benutzer des Pfades geht. Zur Deckung der hohen fünf- bis sechsstelligen Summen griff man beherzt in die stets üppig gefüllte Stadtkasse. Unverzügliches Handeln war erforderlich, der Vorrang vor verstopften Toiletten und Sanierungsmaßnahmen in Schulen oder Kindergärten liegt klar auf der Hand. Ebenso ist auf dem Trampelpfad eine Gefährdung durch Sturz über durch die völlig holperige und mit dicken Wurzeln unterbrochene Wegedecke nun wirklich nicht bedenklich.

Da aufmerksame und aufmüpfige Bürger es tatsächlich wagten, das hegemonische Selbstverständnis der Verwaltung respektive des Sheriffs zu hinterfragen, wurden schnell Gutachten hinterher geschoben, was bei der kaum zu legalisierenden Maßnahme allenfalls mäßig zum Ziel führte. Die Vogelbrutzeit führte aber nun zum vorläufigen Stopp der Fällungen, Rückbau der sündhaft teuren Fällungsstraße und Stahlplatten . Zu Erwarten war nun aber das ungebührliche Eindringen in den erklärten paramilitärischen Sicherheitsbereich bei Unwetterwarnung, schwerem Sturm und Gewitter. Tatverdächtig sind vor allem Kleinkinder, die noch nicht lesen können, und Bürger, die gegebenenfalls kein Deutsch verstehen. So musste der arme Sheriff wieder in die Stadtkasse greifen und erließ eine dauerhafte Barrikade und Absperrung der Verkehrsader (Trampelpfad) mittels Stahlgitter und Stacheldraht.

Die gegängelten Bürger nutzten aber trotzdem den liebgewonnenen Trampelpfad, den Befehl der Obrigkeit und des Sheriffs von Leverkusen missachtend, teils auf halsbrecherische Weise. Bis eines Tages ein in Leverkusen lebender Nachfahre von Robin Hood, der so genannte Wegepate mit einer Akku-Flex und Werkzeug bewaffnet, zivilen Ungehorsam zeigte und dem verhältnislosen Unsinn ein Ende bereitete.

Er befreite den Weg von Gittern, Stacheldraht und Barrikaden. Dies freute alle Bürger. Aber der Sheriff von Schlebusch Forest ließ das nicht auf sich sitzen und schickte unverzüglich seine Schergen los, um den Abwehrwall zu erneuern. Auch der Wegepate ließ sich nicht lumpen, und so entwickelt sich ein munterer Wettbewerb im Sinne eines zivilen Ungehorsams. Wie sein Vorfahr Robin Hood kann sich auch der Wegepate des Rückhalts des überwiegenden Teils der Schlebuscher Bewohner sicher sein. Würde er aus der Deckung gehen, Beifallsbekundungen wären ihm sicher. Einige Bürger haben auch klar Stellung gegen die Maßnahmen der Obrigkeit bezogen, was in mehreren Bürgeranträgen zum Ausdruck kam.

Aber der Sheriff wäre nicht der Sheriff, würde er den Souverän der Bevölkerung und deren Willen anerkennen, losgelöst von jeglichem gesunden Menschenverstand und ohne Rücksicht auf Kosten. So wird die Barrikade auch nach Rücknahme des Beschlusses über die Fällung der Pappeln durch die Bezirksvertretung und deren erarbeiteten Hinweis auf nun doch mögliche Alternativmaßnahmen weiter im Wettstreit errichtet – zur Erhaltung der Verkehrssicherungspflicht.

Wäre es dann nicht angemessener, die Verkehrsader Trampelpfad vernünftig zu betonieren, einzuebnen, in entsprechender Breite zu teeren, damit im Winter die Streufahrzeuge ungehindert ihre Arbeit verrichten können, eine würdige Straßenbeleuchtung und einen Nothaltestreifen auf Pontons auf der Dhünn zu errichten?

ROLF NORBERT SCHÖNGEN,

LEVERKUSEN

Fehlende Sachkenntnis

Nach meiner persönlichen Recherche bin ich aktuell auf folgendem Sachstand:

Der von der Stadt Leverkusen gesperrte Weg verläuft zwar sehr nahe zum angrenzenden Wald, gehört aber rechtlich nicht dazu. Aus diesem Grund gilt dort auch nicht das Landesforstgesetz (danach ist jeder Bürger eigenverantwortlich) sondern die Verkehrssicherungspflicht der Stadt Leverkusen. Dieser Verkehrssicherungspflicht kommt die Stadt Leverkusen nach, indem Mitarbeiter des Grünflächenamtes regelmäßig Kontrollen durchführen. Bei einer dieser Kontrollen wurden die riesigen Pappeln beanstandet und als nicht mehr sicher eingestuft. Die eingeleitete Fällaktion wurde von Baumschützern verhindert, worauf die Stadt Leverkusen dann den Weg sperrte.

Ich bin davon überzeugt, wenn Sie diesen Sachinhalt den Bürgern mitteilen, hier ein gewisses Verständnis entstehen würde. Derzeit verstehen die Bürger nicht, warum der angrenzende Wald anders betrachtet wird als der Weg in diesen Wald.

WILLI STEINACKER, LEVERKUSEN