In Düsseldorf darf ab Donnerstag nicht mehr im Rhein geschwommen werden – in Köln wird noch intensiv geprüft.
Gefährlicher RheinBadeverbot gilt ab Donnerstag in Düsseldorf – Köln prüft

In Düsseldorf gilt ab dem 14. August ein Badeverbot im Rhein.
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Jetzt ging alles ganz schnell: Bereits ab Donnerstag (14. August) darf in Düsseldorf nicht mehr im Rhein geschwommen werden. Hintergrund: In den vergangenen Wochen waren mehrere Menschen hier ertrunken. Obwohl Stadt und Feuerwehr ständig eindringlich warnten, wagten sich immer wieder Schwimmer ins Wasser. Das soll nun aufhören, das Badeverbot gilt auf dem gesamten Stadtgebiet. Verstöße werden mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro geahndet
Blome: „Verbot muss rechtssicher umsetzbar sein“
Und wie ist die Lage in Köln? „Ein entsprechendes Badeverbot auf Kölner Stadtgebiet wird derzeit intensiv geprüft, es muss aber auch rechtssicher umsetzbar sein“, sagt Stadtdirektorin Andrea Blome am Mittwoch auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“. Wichtig sei ihr zu betonen, „dass auch dann eine flächendeckende Kontrolle aufgrund der Länge der Rheinuferbereiche nicht möglich sein wird“. Die Eigenverantwortlichkeit der Menschen, sich an ein Verbot zu halten, sei elementar, um die Zahl von Badeunfällen auch tatsächlich zu reduzieren.
Erst am Montag war in Rodenkirchen ein Familienvater abgetrieben. Der Vater und eines seiner Kinder waren in die Strömung geraten, dem Jungen gelang es, sich aus eigener Kraft ans Ufer zu retten. Der Mann konnte bislang nicht gefunden werden, die Suche war noch am selben am Abend eingestellt worden.
Da der Rhein eine Bundeswasserstraße ist, war lange unklar, wer für ein Verbot zuständig ist. Explizit untersagt war das Schwimmen bislang nur im Innenstadtbereich und in der Nähe von Kaimauern und anderen Bauwerken. Düsseldorf hatte die rechtlichen Fragen in den vergangenen Wochen klären lassen und das Badeverbot jetzt schnell umgesetzt. Erwartet wird, dass Köln in Kürze nachzieht.
Badeverbot im Rhein: Köln ist an einheitlicher Lösung interessiert
Hintergrund ist, dass sich trotz mehrerer Todesfälle in jedem Jahr offenbar lange keine Behörde zuständig fühlte. In Köln hatte man auf das Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) des Bundes in Bonn verwiesen. Diese sah aber die Länder in der Verantwortung, das NRW-Innenministerium wiederum verwies an den Bund. Dieser sah sich aber auch nicht in der Verantwortung. Letztlich erteilte das NRW-Innenministerium den Kommunen freie Hand.
In Düsseldorf erarbeiteten die Behörden dann in relativ kurzer Zeit eine ordnungsbehördliche Verfügung. Köln steht in engem Austausch mit der Landeshauptstadt, wie eine Stadtsprecherin einige Wochen zuvor mitteilte. Ziel sei ein einheitliches Vorgehen entlang des Rheinverlaufs. Auch Neuss arbeitet an einem Badeverbot. Wie und in welchem Umfang Düsseldorf konkret Kontrollen plant, wurde bislang nicht mitgeteilt.