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Gastbeitrag von FC-Vize Alvermann„Die 50+1-Regel darf nicht umgangen werden“

3 min
1. FC Köln vs. Eintracht Frankfurt, 11. Spieltag, 22.11.2025, 18.30 Uhr, Jörg Alvermann (1. FC Köln), Bild: Herbert Bucco

FC-Vizepräsident Jörg Alvermann ist Vorsitzender der AG Sportrecht im Deutschen Anwaltverein.

Jörg Alvermann, FC-Vizepräsident und Fachanwalt für Sportrecht, kommentiert im Gastbeitrag die Entscheidung des Kartellamts zur 50+1-Regel.

Das Bundeskartellamt hat diese Woche eine wegweisende Entscheidung getroffen: Die 50+1-Regel im deutschen Profifußball ist kartellrechtlich zulässig. Nach über acht Jahren intensiver Prüfung bestätigt die Behörde, dass gewachsene Vereinsstrukturen und die Mitbestimmung der Fans einen bedeutenden Stellenwert haben. Allerdings muss „bei allen Vereinen der Bundesliga und 2. Bundesliga gleichermaßen für einen offenen Zugang zur Mitgliedschaft und damit für die Mitbestimmung der Fans“ gesorgt werden. Damit bekräftigt die Behörde: Dieser wesentliche Bestandteil der deutschen Fußballkultur rechtfertigt es, die uneingeschränkte Machtverschiebung an private oder gewerbliche Anteilseigner zu beschränken.

Der 1. FC Köln begrüßt diese Einschätzung. Wir stehen klar für die 50+1-Regel als Grundfeste des deutschen Fußballs. Investitionen, professionelles Management und Wachstum gehören zum modernen Fußball – aber die Entscheidungshoheit des Vereins und die echte Mitbestimmung seiner Mitglieder darf niemals verloren gehen. 50+1 bedeutet nicht nur, dass auf dem Papier ein e. V. die Stimmenmehrheit hält. Der Verein muss Mitgliedern Zugang gewähren und sie mitbestimmen lassen. Denn ein echter Verein ist offen, lebt von demokratischen Vereinsstrukturen und wird von seinen Mitgliedern getragen.

Für uns beim FC ist das eine Frage der Werte und unserer Verankerung in der Gesellschaft. Mit 170.000 Mitgliedern gehören wir zu den größten unabhängigen Vereinen der Welt. Darauf sind wir stolz. Unseren Mitgliedern echte Teilhabe zu ermöglichen, ist ein zentraler Wert des FC. In zahlreichen Formaten diskutieren wir mit Mitgliedern und Fans auf Augenhöhe. Bei unseren Mitgliederversammlungen bestimmen sie ganz konkret mit. Diese Werte wollen wir bewahren.

Die enge Verbindung von Fans mit ihrem Verein ist ein Alleinstellungsmerkmal des deutschen Profifußballs.
FC-Vizepräsident Jörg Alvermann

Manche halten die 50+1-Regel für einen Wettbewerbsnachteil im internationalen Vergleich. Ich sehe das anders: Die Unabhängigkeit der deutschen Fußballklubs ist ein Garant für den Fortbestand von demokratischen Elementen und Partizipation. Die enge Verbindung von Fans mit ihrem Verein ist ein Alleinstellungsmerkmal des deutschen Profifußballs. Die außergewöhnliche Stimmung in den Stadien entsteht, weil sich Fans eng mit ihrem Klub verbunden fühlen und elementarer Teil davon sein können.

Ein häufiges Missverständnis: Die 50+1-Regel verhindert nicht grundsätzlich den Einstieg von Investoren. Sie erlaubt sogar einen 100% igen Anteilsverkauf, solange die Stimmenmehrheit beim Verein verbleibt. Wir beim FC lehnen die finanzielle Beteiligung Dritter aber ab – die Erlöse stehen außer Verhältnis zum dauerhaften Verlust unserer Unabhängigkeit. Auch im Wettbewerb zwischen den Vereinen gilt: Ein faires Spiel gibt es nur bei gleichen Bedingungen für alle. Das Kartellamt betont deutlich: 50+1 ist zulässig, muss aber „konsequent und ohne Unterschiede“ angewendet werden. Gleiches Recht für alle – die Regel darf nicht umgangen werden.

Der Ball liegt jetzt bei der DFL und den Klubs: Wir müssen gemeinsam unserer Verantwortung für den deutschen Fußball gerecht werden und 50+1 wirksam und rechtssicher anwenden. Das Kartellamt hat darauf hingewiesen, dass angemessene Übergangsregelungen diesen Weg erleichtern können – für einen fairen Wettbewerb und die Einbeziehung der Fans, denen der Fußball gehört.