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Tödlicher Unfall
Hürther Unfallfahrer soll viereinhalb Jahre ins Gefängnis

3 min
Der Unfallfahrer von Hürth muss sich vor dem Landgericht Köln verantworten.

Der Unfallfahrer von Hürth muss sich vor dem Landgericht Köln verantworten.

Im Prozess um den tragischen Unfall auf der Frechener Straße soll am Freitag das Urteil gegen den 21-jährigen Verursacher gesprochen werden. 

Im Prozess um den tödlichen Verkehrsunfall im Juni 2025 in Hürth hat die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer vier Jahre und sechs Monate Haft für den Angeklagten gefordert. Die Strafe kann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Zudem soll dem 21-Jährigen für fünf Jahre der Führerschein entzogen werden. Dies teilte ein Sprecher des Landgerichts Köln am Mittwoch (8. Juli) mit. Dem Hürther wird unter anderem zweifache fahrlässige Tötung sowie zweifache fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. 

Bei der Höhe des Strafmaßes hat die Staatsanwaltschaft zwei frühere zur Bewährung ausgesetzte Verurteilungen hinzugezogen, in einem Fall ebenfalls ein Verkehrsdelikt. Da der Angeklagte noch Heranwachsender ist, wird Jugendstrafrecht angewandt. Sein Verteidiger Marc Donay beantragte eine „milde Strafe“ für seinen Mandanten.

Bei dem Unfall im Juni 2025 starben die zehnjährige Schülerin Avin und der Schulbegleiter Luis Paulo Jochim (25). Der Angeklagte soll mit seinem 5er BMW eine rote Ampel auf der Frechener Straße in Hürth (Rhein-Erft-Kreis) überfahren haben. Sie überquerten auf dem Weg von ihrer Grundschule zu einem Sportplatz die Straße, als der 21-Jährige mit 54 bis 57 km/h in die Schülergruppe fuhr.

Mit der Vernehmung des 21-jährigen Angeklagten war am Morgen der Prozess in seine entscheidende Phase getreten. Der Hürther bekräftigte die Darstellung seines Anwalts vom ersten Prozesstag Mitte Mai, dass er die Ampel an der Frechener Straße bei Gelb überfahren haben will und durch einen Blick nach links in die Theresienhöhe abgelenkt gewesen sei.

Als er wieder nach vorne geschaut habe, sei es schon zu spät gewesen. Obwohl er gebremst habe, habe er den Zusammenstoß nicht verhindern können. Zwei Menschen starben: die zehnjährige Schülerin Avin und der Schulbegleiter Luis Paulo Jochim (25). Der Unfallfahrer muss sich unter anderem wegen fahrlässiger Tötung verantworten.

Richter äußerte erhebliche Zweifel

Der Vorsitzende Richter am Landgericht Köln, Dr. Wolfgang Schorn, äußerte  am sechsten Prozesstag erhebliche Zweifel an dessen Schilderung und appellierte an ihn, aus Rücksicht auf die Angehörigen der Unfallopfer reinen Tisch zu machen: „Ich möchte Sie ein Stück weit an der Ehre packen.“

Neue Erkenntnisse brachten die Schilderungen des 21-Jährigen gleichwohl nicht. Vielmehr verstrickte er sich in Widersprüche. Er bezeichnete seinen Fahrstil als „normal“.  Zuvor waren im Gerichtssaal Aufnahmen gezeigt worden, die den Angeklagten und einen weiteren jungen Mann bei einer Tempofahrt auf einer spanischen Autobahn zeigen: Bei einer erlaubten Geschwindigkeit von 120 km/h wies der Tacho 200 km/h aus. Zudem brüsteten sich die beiden Männer auf dem Video damit, dass sie zwei von drei Autos „plattgemacht“ hätten.

Offen bleibt, warum Unfallfahrer einen Dummy ins Gurtschloss steckte

Keine Aussage wollte der Angeklagte auf die Frage des Staatsanwalts machen, wieso er bei der Todesfahrt am 4. Juni 2025 nicht angeschnallt gewesen war und im Verschluss eine Attrappe gesteckt habe. Nicht gewusst haben will er, dass die auf dem 5er BMW montierten Felgen und Distanzscheiben  - sie lassen einen Wagen sportlicher erscheinen - vom TÜV hätten abgenommen werden müssen. Richter Schorn zeigte sich ungläubig: „Und das soll ich Ihnen glauben?“

Marcus Jochim und seine Frau Lilian, die Eltern des getöteten Schulbegleiters Luis Paulo, verfolgen den Prozess als Nebenkläger.

Marcus Jochim und seine Frau Lilian, die Eltern des getöteten Schulbegleiters Luis Paulo, verfolgen den Prozess als Nebenkläger.

Der Angeklagte sagte im Gerichtssaal, er habe an dem Tag die „falsche Entscheidung getroffen“, als er die in seiner Darstellung gelbe Ampel überfahren habe. Ein Gutachter hatte an einem früheren Verhandlungstag dargelegt, dass die Ampel vier Sekunden lang Rot gezeigt habe, als der BMW die Kreuzung überquerte.

Von der Anwältin einer der Nebenkläger darauf angesprochen, wie er sich fühle, sagte der 21-Jährige, „mein Leben ist nicht mehr lebenswert“. Kontakt zur Familie der zehnjährigen Avin habe er nicht gesucht, weil ein Kopfgeld auf ihn ausgesetzt worden sei und eine zeitlang abends Leute vor seinem Fenster gestanden hätten. Er habe sich bedroht gefühlt, zudem habe ihm sein Anwalt geraten, vor der Hauptverhandlung nicht auf die Familien der Opfer zuzugehen.


Das Urteil wird am Freitag (10. Juli) um 12 Uhr im Landgericht Köln gesprochen.