Auf seinen Touren spähte der Kraftfahrer lohnende Objekte aus. Wegen Werkzeugdiebstahls unter anderem in Troisdorf muss er nun sitzen.
Anhand DNA überführtTroisdorfer Werkzeugdieb wird zu mehreren Jahren Gefängnis verurteilt

Vor dem Amtsgericht Siegburg ging es um Werkzeugdiebstähle in großem Stil.
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Als Kraftfahrer kam der 40-Jährige viel herum, spähte auf seinen Touren durch den Rhein-Sieg-Kreis Baucontainer und Firmenfahrzeuge aus. Wegen Werkzeugdiebstahls in großem Stil unter anderem in Sankt Augustin und Troisdorf muss er nun bis 2026 sitzen. Das Siegburger Schöffengericht sorgte für einen „Nachschlag“, denn der Angeklagte befindet sich bereits wegen ähnlicher Delikte in Haft.
In Troisdorf und Sankt Augustin erbeutete der 40-Jährige teure Werkzeuge
Eine DNA-Probe, angeordnet nach einer Trunkenheitsfahrt, hatte die Ermittler auf seine Spur gebracht. „Danach ploppten an vielen Orten Treffer auf“, schilderte der Vorsitzende Richter Ulrich Wilbrand. Diebesgut im Wert von rund 20.000 Euro, darunter Bohrmaschinen und Stemmhammer, hatte der Mann bei sechs Taten im Raum Ahrweiler im Zeitraum April bis Juni 2020 erbeutet. Dafür wurde er zu zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.
Seine Einbruchsdiebstähle im Rhein-Sieg-Kreis datieren von September 2019 bis Mai 2020. Schaden: knapp 11.600 Euro. Die Geräte habe er unter Wert verkauft, so der Angeklagte. Er beteuerte, allein und nicht im Auftrag gehandelt zu haben.
Bei seinen Touren durch den Rhein-Sieg-Kreis hielten den Berufskraftfahrer Amphetamine wach
Seit fast einem Jahr befindet er sich bereits in Rheinland-Pfalz hinter Gittern, mit den in Siegburg verhängten 18 Monaten wird eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und fünf Monaten gebildet, sodass der Angeklagte voraussichtlich erst 2026 auf freien Fuß kommt. Eventuell muss der Pole, der kaum Deutsch spricht, aber noch in seiner Heimat eine Reststrafe absitzen, teilte seine Verteidigerin mit.
Dort war er 2009 wegen 30.000 Euro Falschgeld zu mehr als 13 Jahren verurteilt und nach achteinhalb Jahren entlassen worden, der Rest der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, durch seinen Aufenthalt in Deutschland verletzte er aber die Bewährungsauflagen, der polnische Staat hat einen Auslieferungshaftbefehl beantragt.
Die Taten hätten sich überhaupt nicht gelohnt, meinte der Angeklagte, der die Trennung von seiner Freundin als einen Grund für seine Kriminalität angab und den Konsum von Amphetaminen, die ihn bei der Arbeit als Kraftfahrer wach gehalten hätten. Die Zeit im polnischen Gefängnis nutzte er zumindest für ein Studium, das er mit dem Magister in Politikwissenschaft abschloss. Aktuell verbessere er in der Haft sein Deutsch, sagte seine Anwältin.
In seinem letzten Wort bat der 40-Jährige, in einer JVA in Nordrhein-Westfalen untergebracht zu werden. Die frühere Lebensgefährtin lebe mit dem gemeinsamen vierjährigen Kind in Köln. Zurück nach Polen wolle er auf gar keinen Fall.